Staatsgerichtshof kippt Inklusions-Finanzierung für Oberstufenträger

3. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Staatsgerichtshof kippt Inklusions-Finanzierung für Oberstufenträger

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Niedersachsen: Inklusionsgesetz für Schulen verfassungswidrig

() – Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat ein Gesetz zur Kostenverteilung für die inklusive Schule für verfassungswidrig erklärt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Betroffen ist eine Regelung, die Schulträgern, die ausschließlich Schulen der Sekundarstufe II (wie Gymnasiale Oberstufen oder Berufsbildende Schulen) unterhalten, derzeit keinen finanziellen Ausgleich für Inklusionskosten gewährt.

Das Gericht urteilte, dass der gänzlich fehlende Ausgleich für diese Schulträger spätestens seit dem ‚Aufsteigen‘ der Inklusion in die Sekundarstufe II im Schuljahr 2018/2019 gegen die Landesverfassung verstößt. Diese schreibt vor, dass für durch Landesgesetze verursachte erhebliche Kosten ein finanzieller Ausgleich zu regeln ist.

Das konkrete Verfahren war vom Verwaltungsgericht Hannover an den Staatsgerichtshof weitergeleitet worden.

Der Landesgesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 eine verfassungsgemäße Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar 2022 zu treffen. Bis dahin bleibt die aktuelle, für verfassungswidrig erklärte Regelung weiter anwendbar.

Von der Entscheidung betroffen sind Kommunen wie die Region Hannover, die Trägerin von Schulen des Sekundarbereichs II ist.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Klassenraum in einer Schule (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Niedersächsischer Staatsgerichtshof erklärt Gesetz zur Kostenverteilung für inklusive Schulen für verfassungswidrig.
  • Schulträgern der Sekundarstufe II wird kein finanzieller Ausgleich für Inklusionskosten gewährt.
  • Landesgesetzgeber muss bis 31. Dezember 2026 eine rechtmäßige Neuregelung treffen.

Warum ist das wichtig?

  • Verfassungswidrigkeit des Gesetzes betrifft die finanzielle Unterstützung für inklusive Schulen.
  • Verpflichtung zur Neuregelung bis Ende 2026 fördert die Einhaltung der Landesverfassung.

Wer ist betroffen?

  • Kommunen, die Schulen der Sekundarstufe II unterhalten
  • Region Hannover als Trägerin von Schulen des Sekundarbereichs II
  • Schulträger ohne finanziellen Ausgleich für Inklusionskosten

Zahlen/Fakten?

  • Gesetz zur Kostenverteilung für inklusive Schulen für verfassungswidrig erklärt
  • Ausgleich für Inklusionskosten seit 2018/2019 nicht gewährt
  • Neuregelung bis zum 31. Dezember 2026 erforderlich

Wie geht’s weiter?

  • Landesgesetzgeber muss bis 31. Dezember 2026 eine Neuregelung treffen
  • Aktuelle Regelung bleibt bis dahin anwendbar
  • Betroffene Kommunen wie Region Hannover müssen Anpassungen vornehmen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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