Brandenburg will Kommunen mit Bürokratieabbau entlasten

17. April 2026
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Brandenburg will Kommunen mit Bürokratieabbau entlasten

Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Brandenburg: Verwaltungserleichterungen für Kommunen

() – Die brandenburgische Landesregierung will die Kommunen im Land von Bürokratie befreien. Innenminister Jan Redmann hat dazu einen Bericht im Landtagsausschuss vorgestellt, der Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände bewertet, teilte das Innenministerium mit.

Konkret sollen unter anderem der aufwendige Gesamtabschluss für Kommunen mit ihren Unternehmen gestrichen werden.

Zudem soll die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern erleichtert und ein sogenanntes Best-Bieter-Prinzip im Vergaberecht eingeführt werden. Dadurch müssten bestimmte Nachweise erst von aussichtsreichen Bietern vorgelegt werden.

Weitere geplante Maßnahmen sind die Bündelung von Runderlassen und die Möglichkeit für amtsfreie Gemeinden, gemeinsame Rechnungsprüfungsämter ohne besonderen Bedarfsnachweis zu errichten.

Die Ergebnisse des Berichts sollen bis Ende nächsten Jahres in die Evaluierung des Kommunalrechtsmodernisierungsgesetzes einfließen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Rathaus (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Brandenburgische Landesregierung will Kommunen von Bürokratie befreien
  • Aufwendiger Gesamtabschluss für Kommunen soll gestrichen werden
  • Einführung eines Best-Bieter-Prinzips im Vergaberecht geplant

Warum ist das wichtig?

  • Bürokratieabbau fördert Effizienz in Kommunen
  • Entlastung der Verwaltung ermöglicht Fokus auf Kernaufgaben
  • Verbesserte Vergabeverfahren stärken den Wettbewerb

Wer ist betroffen?

  • Kommunen im Land Brandenburg
  • Wirtschaftsprüfer
  • Bieter im Vergaberecht

Zahlen/Fakten?

  • Streichung des Gesamtabschlusses für Kommunen mit ihren Unternehmen
  • Erleichterung der Beauftragung von Wirtschaftsprüfern
  • Einführung eines Best-Bieter-Prinzips im Vergaberecht

Wie geht’s weiter?

  • Streichung des Gesamtabschlusses für Kommunen mit Unternehmen
  • Erleichterung der Beauftragung von Wirtschaftsprüfern
  • Einführung eines Best-Bieter-Prinzips im Vergaberecht
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