Bundeskabinett beschließt Kindergeld ohne Antrag ab Geburt

18. März 2026
1 min Lesezeit

Bundeskabinett beschließt Kindergeld ohne Antrag ab Geburt

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Antragsloses Kindergeld in Berlin

() – Das Kindergeld soll künftig nach der Geburt eines Kindes ohne Antrag der Eltern automatisch ausgezahlt werden. Das Bundeskabinett fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss, wie das Finanzministerium mitteilte.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Auszahlung ohne Antrag soll dann in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027 möglich sein. In der ersten Stufe soll ab März 2027 das Kindergeld für weitere Kinder an die Person ausgezahlt werden, die bereits Kindergeld erhält. Ab November 2027 soll auch für das erste Kind das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte, dass das Gesetz Familien entlasten und Bürokratie abbauen solle. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ergänzte, dass das antragslose Kindergeld ein Schritt sei, um den Sozialstaat „transparenter, effizienter und bürgernäher“ zu gestalten. „Gerade junge Eltern haben oft alle Hände voll zu tun und keine Zeit für bürokratische Verfahren“, so Bas. „Mit dem antragslosen Kindergeld entlasten wir sie.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mutter mit Kind und Kinderwagen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Kindergeld soll künftig automatisch nach Geburt eines Kindes ausgezahlt werden.
  • Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, Auszahlung in zwei Stufen.
  • Ziel: Familien entlasten und Bürokratie abbauen.

Warum ist das wichtig?

  • Entlastung von Familien durch vereinfachte Auszahlung
  • Abbau von Bürokratie und effiziente Gestaltung des Sozialstaates
  • Unterstützung junger Eltern in ihrem Alltag

Wer ist betroffen?

  • Eltern von Neugeborenen
  • Familien mit mehreren Kindern
  • Junge Eltern

Zahlen/Fakten?

  • Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft
  • Auszahlung erfolgt in zwei Stufen: ab März und November 2027
  • Antragsloses Kindergeld ab November 2027 für das erste Kind unter bestimmten Voraussetzungen

Wie geht’s weiter?

  • Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft
  • Auszahlung in zwei Stufen: März und November 2027
  • Ziel: Entlastung der Familien und Abbau von Bürokratie
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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