Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Vorfall mit Luftgewehr in Mönchengladbach
Mönchengladbach () – Ein 49-jähriger Mann hat in Mönchengladbach aus seiner Wohnung mit einem Luftgewehr geschossen und dabei einen 24-Jährigen leicht verletzt. Das teilte die Polizei am Montag mit.
Der Vorfall ereignete sich am Sonntagabend gegen 22:15 Uhr im Stadtteil Eicken.
Ein Projektil traf den vor einem gegenüberliegenden Gebäude stehenden 24-Jährigen. An einer Erdgeschosswohnung waren zudem mehrere Einschusslöcher zu sehen.
Aufgrund von Zeugenhinweisen suchten Beamte die Wohnung des mutmaßlichen Schützen auf, wo sie den 49-Jährigen antrafen.
Mithilfe eines Diensthundes namens Brix und seiner Führerin wurde ein Luftgewehr im Garten des Mannes gefunden. Der 49-Jährige räumte anschließend ein, mit der Waffe auf das gegenüberliegende Gebäude geschossen zu haben.
Eine entsprechende Genehmigung besitze er nicht. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellte das Luftgewehr sicher.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 49-jähriger Mann schoss mit Luftgewehr aus Wohnung in Mönchengladbach.
- 24-Jähriger wurde leicht verletzt; mehrere Einschusslöcher an Erdgeschosswohnung entdeckt.
- Polizei fand Luftgewehr im Garten des Mannes; Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Waffengesetzverstoß eingeleitet.
Warum ist das wichtig?
- Gefährdung der Öffentlichkeit durch ungesetzliches Schießen.
- Verletzung eines Unbeteiligten erfordert polizeiliches Eingreifen.
- Strafverfahren zur Ahndung von Waffengesetzverstößen notwendig.
Wer ist betroffen?
- 49-jähriger Mann
- 24-jähriger Verletzter
- Polizei
Zahlen/Fakten?
- 49-jähriger Mann aus Mönchengladbach
- 24-Jähriger leicht verletzt
- Vorfall am Sonntagabend gegen 22:15 Uhr
Wie geht’s weiter?
- Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einleiten
- Verstoß gegen das Waffengesetz prüfen
- Luftgewehr sichergestellen
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