Thüringer Gesundheitsministerin mahnt zu Vorsicht mit Feuerwerk

23. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Thüringer Gesundheitsministerin mahnt zu Vorsicht mit Feuerwerk

Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Sicherheit zu Silvester in Erfurt

() – Die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk hat anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels zu einem vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern aufgerufen. Sie sagte am Dienstag, dass die Nacht um den Jahreswechsel zu oft mit Verbrennungen und Verletzungen in den Notaufnahmen ende.

Die meisten Unfälle entstünden durch Unwissenheit, Unachtsamkeit und Leichtsinn.

Erwachsene sollten mit gutem Beispiel vorangehen und alle Vorsichtsmaßnahmen einhalten, hieß es weiter. Besonders müsse Rücksicht auf Mitmenschen, kleine Kinder, ältere Menschen und Tiere genommen werden, die durch Lärm und Lichteffekte belästigt oder gefährdet werden könnten.

Das Ministerium wies auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hin: Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember an Personen über 18 Jahre verkauft und nur in der Silvesternacht selbst abgebrannt werden.

Das Zünden in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen oder Fachwerkhäusern ist verboten. Am sichersten sei ein Verzicht auf privates Feuerwerk oder der Besuch zentraler Abbrennplätze.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Silvester-Böller (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk ruft zu vorsichtigem Umgang mit Feuerwerkskörpern auf.
  • Unfälle entstehen oft durch Unwissenheit, Unachtsamkeit und Leichtsinn.
  • Hinweise auf gesetzliche Regelungen zum Verkauf und Zünden von Feuerwerkskörpern.

Warum ist das wichtig?

  • Verletzungen und Verbrennungen in Notaufnahmen vermeiden
  • Verantwortungsvoller Umgang fördert Sicherheit für Alle
  • Einhaltung gesetzlicher Regelungen schützt insbesondere vulnerable Gruppen

Wer ist betroffen?

  • Erwachsene
  • kleine Kinder
  • ältere Menschen

Zahlen/Fakten?

  • Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft
  • Abbrand nur in der Silvesternacht und nur an Personen über 18 Jahre erlaubt
  • Zünden in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen oder Fachwerkhäusern ist verboten

Wie geht’s weiter?

  • Vorsichtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern an Silvester
  • Rücksicht auf Mitmenschen, Kinder, Senioren und Tiere nehmen
  • Verzicht auf privates Feuerwerk oder Besuch zentraler Abbrennplätze empfehlen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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