Thüringen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Pflegepolitik in Thüringen unbefristet geändert
Erfurt () – Die Thüringer Landesregierung setzt die Übergangsregelung für die Nachbarschaftshilfe in der Pflege unbefristet fort. Das teilte Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) am Donnerstag mit.
Damit ist vorerst kein verpflichtender Kurs mehr nötig, um sich als Helfer registrieren zu lassen.
Die Regelung war ursprünglich bis zum 31. Dezember befristet und sollte Menschen mit Pflegegrad den Einsatz eines Entlastungsbetrags von bis zu 131 Euro monatlich erleichtern. Dieser kann für Alltagshilfen wie Einkäufe, Arztbegleitungen oder Unterstützung bei Freizeitaktivitäten durch Nachbarn oder Bekannte verwendet werden.
Aktuell sind in Thüringen rund 3.000 Nachbarschaftshelfer registriert.
Laut Schenk wird die zugrundeliegende Verordnung novelliert, um die Hilfe niedrigschwelliger zu gestalten. Die Verlängerung solle einen reibungslosen Übergang gewährleisten.
Der Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen, Robert Schöning, appellierte dennoch, freiwillige Schulungsangebote zu nutzen, die auch online verfügbar sind.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Katharina Schenk (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Thüringer Landesregierung setzt Übergangsregelung für Nachbarschaftshilfe unbefristet fort.
- Kein verpflichtender Kurs zum Helfer registrieren nötig.
- Rund 3.000 Nachbarschaftshelfer in Thüringen registriert.
Warum ist das wichtig?
- Fortführung der Nachbarschaftshilfe verbessert Unterstützung für Pflegebedürftige
- Unbürokratische Hilfe ohne verpflichtenden Kurs steigert Zugänglichkeit
- Ziel: Niedrigschwellige Entlastung im Alltag für Betroffene
Wer ist betroffen?
- Nachbarschaftshelfer in Thüringen
- Menschen mit Pflegegrad
Zahlen/Fakten?
- Unbefristete Fortsetzung der Übergangsregelung für Nachbarschaftshilfe in der Pflege
- Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich
- Rund 3.000 Nachbarschaftshelfer aktuell in Thüringen registriert
Wie geht’s weiter?
- Fortsetzung der Übergangsregelung für Nachbarschaftshilfe unbefristet
- Novellierung der zugrundeliegenden Verordnung zur Förderung niedrigschwelliger Hilfe
- Empfehlung zur Nutzung freiwilliger Schulungsangebote, auch online verfügbar
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