Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Wedeler Bürgermeisterwahl ab

28. Januar 2026
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Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Wedeler Bürgermeisterwahl ab

Schleswig-Holstein - Was ist passiert – was dahinter steckt

Kommunalpolitik in Wedel: Gericht entscheidet Klagen

Wedel () – Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat zwei Klagen gegen die Bürgermeisterwahl in Wedel abgewiesen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die 6. Kammer erklärte die Klage des abgewählten Bürgermeisters Gernot Kaser für unzulässig.

Er habe das erforderliche Einspruchsverfahren nicht durchgeführt und könne seine Abwahl vom Juni 2024 nicht mehr nachträglich anfechten. Die parallel erhobene Klage einer Bürgerin gegen die Neuwahl der Bürgermeisterin Julia Fisauli-Aalto wurde in der Sache verworfen.

Das Gericht sah bei der Amtsinhaberin keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

Ihre öffentlichen Auftritte vor der heißen Wahlkampfphase seien repräsentativen Aufgaben zuzuordnen gewesen, später habe sie Zurückhaltung gewahrt. Auch kleinere Mängel bei der Übermittlung von Briefwahlunterlagen führten nicht zu einem Wahlfehler.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, die Kläger können Berufung einlegen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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