Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Rückführungen aus Sachsen nach Georgien
Leipzig () – Sachsen hat 46 ausreisepflichtige Personen nach Georgien zurückgeführt. Die Landesdirektion organisierte dafür am Dienstag einen Charterflug vom Flughafen Leipzig/Halle, wie das Sächsische Staatsministerium des Innern mitteilte.
Unter den 26 abgeschobenen Personen aus Sachsen befanden sich demnach zwei Straftäter.
Innenminister Armin Schuster betonte, parallel zu Grenzkontrollen sei das Ziel, die Aufenthaltsbeendigung von Personen ohne Schutzstatus auf hohem Niveau zu vollziehen. Man fördere die eigenverantwortliche Ausreise, setze aber auch auf zwangsweise Durchsetzung.
Schuster habe den Flughafen Leipzig beim Bund als möglichen Standort für ein Bundesausreisezentrum ins Spiel gebracht.
Georgien gilt als sicherer Herkunftsstaat, da nur 0,7 Prozent der Asylbewerber aus dem Land einen Schutzstatus erhalten. Zum Stichtag 28. Februar 2025 lebten laut Ministerium 2.280 georgische Staatsangehörige in Sachsen, davon waren 579 ausreisepflichtig.
Es war der erste eigene Sammelcharter des Freistaates nach Georgien seit September 2025.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Flughafen Leipzig/Halle (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Sachsen hat 46 ausreisepflichtige Personen nach Georgien zurückgeführt.
- Zwei der abgeschobenen Personen waren Straftäter.
- Innenminister Schuster diskutiert den Flughafen Leipzig als möglichen Standort für ein Bundesausreisezentrum.
Warum ist das wichtig?
- Rückführung von ausreisepflichtigen Personen zur Einhaltung von Aufenthaltsgesetzen
- Unterstützung der Grenzkontrollen zur Vermeidung illegaler Einreisen
- Georgien als sicherer Herkunftsstaat für Asylbewerber betont
Wer ist betroffen?
- 46 ausreisepflichtige Personen
- 2 Straftäter
- 2.280 georgische Staatsangehörige in Sachsen, davon 579 ausreisepflichtig
Zahlen/Fakten?
- 46 ausreisepflichtige Personen nach Georgien zurückgeführt
- 26 abgeschobene Personen, darunter zwei Straftäter
- 2.280 georgische Staatsangehörige in Sachsen, 579 davon ausreisepflichtig
Wie geht’s weiter?
- Fortsetzung der Rückführungen nach Georgien
- Sächsisches Innenministerium plant weitere Charterflüge
- Erhöhung der Aufenthaltsbeendigung ohne Schutzstatus
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