Sachsen fördert intelligente Hausanschlussstationen mit bis zu 80 Prozent

26. Februar 2026
1 min Lesezeit

Sachsen fördert intelligente Hausanschlussstationen mit bis zu 80 Prozent

Sachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wirtschaftsförderung in Sachsen für Energieinfrastruktur

() – Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) hat einen neuen Förderaufruf für intelligente Hausanschlussstationen (iHAST) gestartet. Das teilte das Ministerium am Donnerstag mit.

Ziel ist die Modernisierung der Fernwärme- und Fernkälteinfrastruktur, um die Energiewende zu beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern.

Gefördert werden können Unternehmen, kommunale Träger, Zweckverbände, Genossenschaften und Vereine in den Strukturwandelgebieten des Mitteldeutschen Reviers, des Lausitzer Reviers und in Chemnitz. Der Fördersatz kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, maximal eine Million Euro pro Vorhaben.

Die intelligenten Stationen ermöglichen eine digitale Steuerung und Fernüberwachung der Wärmeenergie.

Anträge müssen bis zum 1. Juni 2026 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Die Förderung wird aus Mitteln des EU-Just-Transition-Fonds und des Freistaates finanziert.

In diesem Jahr soll zudem ein weiterer Aufruf für Projekte zur Fernwärme- und Fernkälteerzeugung aus erneuerbaren Energien folgen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Fernwärme-Anschluss (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Neues Förderaufruf für intelligente Hausanschlussstationen (iHAST) gestartet.
  • Ziel: Modernisierung der Fernwärme- und Fernkälteinfrastruktur.
  • Förderungen bis zu 80 Prozent der Ausgaben, max. eine Million Euro pro Vorhaben.

Warum ist das wichtig?

  • Modernisierung der Fernwärme- und Fernkälteinfrastruktur unterstützt die Energiewende.
  • Verringert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
  • Hohe Förderquote von bis zu 80 Prozent unterstützt Unternehmen und Kommunen im Strukturwandel.

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen
  • kommunale Träger
  • Zweckverbände

Zahlen/Fakten?

  • Fördersatz bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Maximal eine Million Euro pro Vorhaben
  • Anträge bis zum 1. Juni 2026 einreichen

Wie geht’s weiter?

  • Anträge bis 1. Juni 2026 bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen
  • Weitere Förderaufrufe für Fernwärme- und Fernkälteerzeugung aus erneuerbaren Energien in diesem Jahr
  • Unterstützung durch EU-Just-Transition-Fonds und Freistaat Sachsen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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