Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt
Städtebau und Fördermittel in Magdeburg
Magdeburg () – Die Landeshauptstadt Magdeburg hat bekannt gegeben, dass auch für das Programmjahr 2027 wieder Städtebaufördermittel beantragt werden können. Anträge für die Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden bis zum 31. Januar 2026 entgegengenommen, wie die Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte.
Die drei Förderprogramme ersetzen fünf frühere Programme und kombinieren bestehende Fördervoraussetzungen mit neuen klimabezogenen Anforderungen.
So müssen im Rahmen der Gesamtvorhaben auch Maßnahmen des Klimaschutzes oder zur Anpassung an den Klimawandel umgesetzt werden, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur wie Stadtgrün.
Förderanträge sind für verschiedene Stadtteile möglich: Im Programm „Lebendige Zentren“ für Altstadt, Siedlung Reform und andere Gebiete, beim „Sozialen Zusammenhalt“ unter anderem für Barleber See und Leipziger Straße, und bei „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für Neu Olvenstedt und Rothensee. Das jährliche Antragsvolumen ist durch Stadtratsbeschluss auf 15 Millionen Euro begrenzt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Euroscheine (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Magdeburg kündigt an, dass für 2027 Städtebaufördermittel beantragt werden können.
- Anträge für drei Programme bis 31. Januar 2026 möglich, kombinieren alte und neue Förderbedingungen.
- Gesamte Anträge sind auf 15 Millionen Euro jährlich begrenzt.
Warum ist das wichtig?
- Förderung von Stadtentwicklung und sozialem Zusammenhalt
- Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Projekten
- Unterstützung der Verbesserung der Infrastruktur und Lebensqualität in verschiedenen Stadtteilen
Wer ist betroffen?
- Stadtteile von Magdeburg
- Antragsteller für Fördermittel
- Bevölkerung in den geförderten Gebieten
Zahlen/Fakten?
- Anträge für Förderprogramme bis 31. Januar 2026 möglich
- Jährliches Antragsvolumen auf 15 Millionen Euro begrenzt
- Drei Programme: "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt", "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"
Wie geht’s weiter?
- Anträge für Städtebaufördermittel bis 31. Januar 2026 einreichen
- Förderung von Klimaschutzmaßnahmen notwendig
- Jährliches Antragsvolumen auf 15 Millionen Euro begrenzt
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