Brand in Mehrfamilienhaus in Staßfurt verursacht 50.000 Euro Schaden

8. Dezember 2025
1 min Lesezeit

Brand in Mehrfamilienhaus in Staßfurt verursacht 50.000 Euro Schaden

Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt

Brand in Mehrfamilienhaus in Staßfurt

() – In einem Mehrfamilienhaus in der Kirchstraße in Staßfurt ist am späten Sonntagabend ein Feuer ausgebrochen. Beim Eintreffen der Rettungskräfte hatten bereits drei Mieter das Gebäude verlassen, zwei weitere wurden von den Einsatzkräften nach draußen begleitet, wie das Polizeirevier Salzlandkreis am Montag mitteilte.

Die Feuerwehr konnte den Brand nach etwa zwei Stunden löschen.

Der Brandherd wurde in einer Wohnung im Erdgeschoss rechts lokalisiert. Diese Wohnung wurde zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt, die dort wohnenden Mieter mussten anderweitig untergebracht werden.

Alle anderen Bewohner konnten in ihre Wohnungen zurückkehren.

Der Sachschaden wird auf rund 50.000 Euro geschätzt. Personen wurden nicht verletzt.

An den Löscharbeiten waren sieben Fahrzeuge und 36 Einsatzkräfte der Feuerwehr beteiligt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Feuerwehr (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Feuer in Mehrfamilienhaus in Staßfurt ausgebrochen
  • Feuerwehr löschte Brand nach etwa zwei Stunden
  • Sachschaden von rund 50.000 Euro, keine Verletzten

Warum ist das wichtig?

  • Schnelle Reaktion der Feuerwehr verhinderte größere Schäden und Verletzungen.
  • Schadenshöhe von etwa 50.000 Euro erfordert finanzielle und organisatorische Maßnahmen.
  • Sicherheit der übrigen Bewohner wurde gewährleistet.

Wer ist betroffen?

  • Mieter der betroffenen Wohnung im Erdgeschoss
  • Zwei weitere Mieter, die evakuiert wurden
  • Anwohner des Mehrfamilienhauses

Zahlen/Fakten?

  • Brand im Mehrfamilienhaus in Staßfurt, Kirchstraße
  • Sachschaden: rund 50.000 Euro
  • 36 Einsatzkräfte der Feuerwehr, 7 Fahrzeuge beteiligt

Wie geht’s weiter?

  • Weitere Ermittlungen zur Brandursache in der beschlagnahmten Wohnung
  • Mieter der betroffenen Wohnung müssen anderweitig untergebracht werden
  • Rückkehr der anderen Bewohner in ihre Wohnungen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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