38-Jähriger in Dessau-Roßlau wegen Haftbefehl festgenommen

15. Juli 2026
1 min Lesezeit

Panorama: Bundespolizei in

Dessau-Roßlau () – Ein 38-Jähriger wurde am Hauptbahnhof Dessau von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

Der Mann war im Juli des Vorjahres zu zwei Tagen Erzwingungshaft verurteilt worden, weil er ein Bußgeld nicht gezahlt und sich nicht zur Strafverbüßung gestellt hatte.

Die Beamten nahmen bei dem Mann starken Alkoholgeruch wahr, jedoch lehnte er einen freiwilligen Alkoholtest ab.

Da er den haftabwendenden Betrag von 55 Euro nicht entrichten konnte, wurde er in das Bundespolizeirevier gebracht. Dort verhielt sich der 38-Jährige zunehmend aggressiv, leistete Widerstand und beleidigte die Beamten.

Schließlich musste er gefesselt werden, da er auch im Dienstfahrzeug weiterhin versuchte, die Beamten zu verletzen.

Eine Streife der Landespolizei wurde zur Unterstützung angefordert. Der Bereitschaftsrichter ordnete eine Blutentnahme an, nach der der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.

Die Bundespolizei erstattete Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Die eingesetzten Beamten erlitten leichte Verletzungen und sind weiterhin dienstfähig.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Dessau Hauptbahnhof (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

38-Jähriger in Dessau-Roßlau wegen Haftbefehl festgenommen

Sachsen-Anhalt - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Ein 38-Jähriger wurde am Hauptbahnhof Dessau von der Bundespolizei kontrolliert; dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Erzwingungshaftbefehl vorlag, weil er ein Bußgeld nicht gezahlt hatte
  • Nachdem er starken Alkoholgeruch hatte und einen freiwilligen Alkoholtest ablehnte, verhielt er sich aggressiv, leistete Widerstand, beleidigte die Beamten und versuchte sie zu verletzen
  • Er wurde gefesselt, nach Anordnung einer Blutentnahme in eine Justizvollzugsanstalt gebracht und die Polizei erstattete Strafanzeige; Beamte erlitten leichte Verletzungen und sind dienstfähig

Warum ist das wichtig?

  • Vollstreckung von Erzwingungshaft bei unbezahlt gebliebenem Bußgeld zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen
  • Festnahme und Sicherungsmaßnahmen (u.a. Fesselung, Blutentnahme) zur Gewährleistung der Sicherheit von Polizeibeamten
  • Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung zur Ahndung weiterer Straftaten

Wer ist betroffen?

  • Ein 38-Jähriger am Hauptbahnhof Dessau-Roßlau

Zahlen/Fakten?

  • 38-Jährige Person
  • 2 Tage Erzwingungshaft im Juli des Vorjahres
  • haftabwendender Betrag: 55 Euro; Blutentnahme angeordnet; Beamte erlitten leichte Verletzungen

Wie geht’s weiter?

  • Der 38-Jährige bleibt in Gewahrsam und wird zur Justizvollzugsanstalt gebracht, nachdem eine Blutentnahme angeordnet wurde
  • Es laufen strafrechtliche Ermittlungen: Strafanzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Körperverletzung
  • Gegen ihn wird die angeordnete Erzwingungshaft vollstreckt, weil er den haftabwendenden Betrag nicht zahlen konnte
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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