Saarland - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftsförderung im Saarland erhöht
Saarbrücken () – Das saarländische Wirtschaftsministerium hat den Aufstiegsbonus für bestandene Meister- und Fortbildungsprüfungen verdoppelt. Ab sofort erhalten Absolventen 2.000 Euro, wie das Ministerium am Dienstag mitteilte.
Das Förderprogramm wurde zudem bis Ende 2028 verlängert.
Wirtschaftsminister Jürgen Barke (SPD) betonte, beruflicher Aufstieg verdiene Anerkennung und konkrete Unterstützung. „Mit dem verdoppelten Aufstiegsbonus stärken wir Fachkräfte, sichern Know-how im Land und machen deutlich: Leistung, Verantwortung und Praxis zählen im Saarland genauso viel wie ein akademischer Abschluss“, sagte Barke.
Die Maßnahme gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 für alle, die ab diesem Datum ihre Prüfung ablegen.
Die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer begrüßten die Entscheidung. HWK-Präsident Helmut Zimmer sprach von einem „richtigen Signal“ und einer „echten Starthilfe“.
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé betonte, die Anpassung sei auch deshalb wichtig, weil das Nachbarland Rheinland-Pfalz bereits einen ebenso hohen Bonus zahle. Das Programm war 2018 von der damaligen Wirtschaftsministerin und heutigen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger eingeführt worden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Aufstiegsbonus für Meister- und Fortbildungsprüfungen wurde auf 2.000 Euro verdoppelt.
- Förderprogramm bis Ende 2028 verlängert.
- Maßnahme gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026.
Warum ist das wichtig?
- Verdopplung des Aufstiegsbonus fördert beruflichen Aufstieg und Anerkennung von Meister- und Fortbildungsprüfungen.
- Stärkung von Fachkräften sichert Know-how im Saarland.
- Vergleich mit Rheinland-Pfalz erhöht Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Saarlandes für Absolventen.
Wer ist betroffen?
- Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen
- Fachkräfte im Saarland
- Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer
Zahlen/Fakten?
- Aufstiegsbonus für Meister- und Fortbildungsprüfungen verdoppelt auf 2.000 Euro
- Förderprogramm bis Ende 2028 verlängert
- Maßnahme gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026
Wie geht’s weiter?
- Verdopplung des Aufstiegsbonus auf 2.000 Euro
- Programm bis Ende 2028 verlängert
- Maßnahme rückwirkend ab 1. Januar 2026 gültig

