Saarland - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Abschiebestopp im Saarland beschlossen
Saarbrücken () – Das Saarland hat Abschiebungen in den Iran vorläufig ausgesetzt. Die Landesregierung hat einen befristeten Abschiebestopp für drei Monate angeordnet, wie das Innenministerium in Saarbrücken am Montag mitteilte.
Die Maßnahme gilt bis zum 19. April und wird mit der angespannten menschenrechtlichen Lage im Iran begründet.
Innenminister Reinhold Jost (SPD) betonte, dass weiterhin Recht und Gesetz durchgesetzt würden, Humanität und Rechtsstaatlichkeit aber untrennbar zusammengehörten. Der Stopp gelte als Zeichen der Solidarität mit der Bürgerrechtsbewegung im Iran.
Ausgenommen von der Regelung sind Gefährder, schwere Straftäter und Personen, bei denen ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse besteht.
Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung im Saarland vorerst nicht. In den vergangenen Jahren seien keine Abschiebungen in den Iran durchgeführt worden, und auch aktuell stünden keine entsprechenden Maßnahmen an, so das Ministerium.
Die Landesregierung will die Entwicklung weiter beobachten und sich verantwortungsvoll positionieren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Anti-Iran-Protest (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Saarland hat Abschiebungen in den Iran vorläufig für drei Monate ausgesetzt.
- Maßnahme gilt bis zum 19. April aufgrund der angespannten menschenrechtlichen Lage im Iran.
- Ausgenommen sind Gefährder, schwere Straftäter und Personen mit schwerwiegendem Ausweisungsinteresse.
Warum ist das wichtig?
- Abschiebungen in den Iran sind vorläufig ausgesetzt, um auf die menschenrechtliche Lage zu reagieren.
- Der Stopp soll Solidarität mit der Bürgerrechtsbewegung im Iran zeigen.
- Das Vorgehen verbindet Humanität mit der Wahrung von Recht und Gesetz.
Wer ist betroffen?
- Personen mit Abschiebung in den Iran
- Gefährder
- schwere Straftäter
Zahlen/Fakten?
- Abschiebungen in den Iran vorläufig bis zum 19. April ausgesetzt
- Befristeter Abschiebestopp gilt für drei Monate
- Keine Abschiebungen in den Iran in den vergangenen Jahren durchgeführt
Wie geht’s weiter?
- Abschiebestopp bis zum 19. April
- Weitere Beobachtung der Situation im Iran
- Verantwortungsvolle Positionierung der Landesregierung
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