Rheinland-Pfalz - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Drogenfund in Frankenthal führt zur Haft
Frankenthal () – Ein 52-jähriger Mann aus Frankenthal ist nach einem Drogenfund in Untersuchungshaft genommen worden. Das teilten die Staatsanwaltschaft Frankenthal und das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Donnerstag mit.
Polizeikräfte hatten den Mann in der Nacht zum Mittwoch gegen 00:30 Uhr auf einem E-Scooter im Nordring kontrolliert.
Dabei ergab sich der Verdacht des Betäubungsmittelhandels. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung in Frankenthal wurden mehr als 20 Gramm Kokain und mehr als 20 Gramm Cannabis sichergestellt.
Der Haftrichter erließ nach der Vorstellung des Beschuldigten am Mittwoch Untersuchungshaftbefehl.
Grund sind der dringende Tatverdacht des Handeltreibens mit nicht geringen Mengen Betäubungsmittel, eine laufende Bewährung und eine bereits rechtskräftige Verurteilung wegen früherer Drogendelikte. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gefängnis |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 52-jähriger Mann aus Frankenthal in Untersuchungshaft genommen nach Drogenfund
- Polizeikontrolle auf E-Scooter ergab Verdacht auf Betäubungsmittelhandel
- Bei Durchsuchung mehr als 20 Gramm Kokain und Cannabis sichergestellt
Warum ist das wichtig?
- Schutz der Öffentlichkeit vor Drogenkriminalität
- Verhinderung von Rückfall durch bereits verurteilte Täter
- Bedeutung von rechtlicher Konsequenz bei Drogenhandel
Wer ist betroffen?
- 52-jähriger Mann aus Frankenthal
- Staatsanwaltschaft Frankenthal
- Polizeipräsidium Rheinpfalz
Zahlen/Fakten?
- 52-jähriger Mann aus Frankenthal in Untersuchungshaft genommen
- Über 20 Gramm Kokain und über 20 Gramm Cannabis sichergestellt
- Dringender Tatverdacht des Handeltreibens mit nicht geringen Mengen Betäubungsmittel
Wie geht’s weiter?
- Überprüfung der rechtlichen Konsequenzen der Untersuchungshaft
- Fortsetzung der Ermittlungen bezüglich des Drogenhandels
- Mögliche Anklageerhebung nach Abschluss der Ermittlungen
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