Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Sport und Fansicherheit in Bochum
Bochum () – Der VfL Bochum 1848 muss wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in fünf Spielen eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 120.600 Euro zahlen. Das teilte der Verein am Montag mit.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte die Strafe nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss verhängt.
Die Urteile beziehen sich auf die Auswärtsspiele in der 2. Bundesliga beim 1. FC Nürnberg, bei der SpVgg Greuther Fürth und bei Hannover 96 sowie auf die DFB-Pokalspiele beim FC Augsburg und das Heimspiel gegen den VfB Stuttgart. In allen Fällen war das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände durch VfL-Fans ausschlaggebend, was eine erhebliche Gefahr für die Personen im Stadionbereich darstellt.
Von der Gesamtstrafe kann der Verein bis zu 40.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der VfL Bochum hat den Anträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Spieler des VfL Bochum (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- VfL Bochum muss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans 120.600 Euro Geldstrafe zahlen.
- Strafe bezieht sich auf mehrere Spiele aufgrund von pyrotechnischen Gegenständen.
- Verein kann bis zu 40.200 Euro für Sicherheitsmaßnahmen verwenden.
Warum ist das wichtig?
- Strafe aufgrund unsportlichen Verhaltens der Fans
- Gefahr durch pyrotechnische Gegenstände im Stadion
- Mittel für sicherheitstechnische Maßnahmen verfügbar
Wer ist betroffen?
- VfL Bochum 1848
- Anhänger der VfL Bochum
- Personen im Stadionbereich
Zahlen/Fakten?
- Geldstrafe in Höhe von 120.600 Euro
- Betroffene Spiele: 5 (3 Auswärtsspiele, 2 Pokalspiele)
- Bis zu 40.200 Euro für sicherheitstechnische Maßnahmen verwendbar
Wie geht’s weiter?
- VfL Bochum zahlt 120.600 Euro Geldstrafe wegen unsportlichen Verhaltens
- Bis zu 40.200 Euro können für sicherheitstechnische Maßnahmen verwendet werden
- Urteile sind rechtskräftig, Verein hat Anträgen zugestimmt
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