Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Düsseldorf
Münster () – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat einen Eilantrag von drei Strafverteidigern gegen verschärfte Zugangskontrollen zu einem Prozessgebäude in Düsseldorf abgelehnt. Das teilte das Gericht in Münster am Freitag mit.
Die Verteidiger treten in einem Staatsschutzverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf auf, das am kommenden Dienstag beginnt.
In dem Verfahren werden sechs mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung wegen versuchten Mordes und anderer Delikte angeklagt. Für den eigens errichteten Außenstandort des OLG Düsseldorf gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen.
Eine Dienstanweisung und eine sitzungspolizeiliche Anordnung sehen vor, dass auch Verteidiger und ihre mitgeführten Gegenstände kontrolliert werden.
Der 4. Senat des OVG begründete seine Entscheidung damit, dass die Antragsteller durch die Dienstanweisung nicht konkret genug betroffen seien, da für sie bereits eine vergleichbare Kontrolle per richterlicher Anordnung gelte. Das Gericht verwies zudem auf höchstrichterliche Rechtsprechung, die solche Maßnahmen zur Sicherheit der Hauptverhandlung zulasse.
Angesichts der Schwere der Vorwürfe und vergangener Vorfälle sei es nicht sachfremd, auch Verteidiger in die Kontrollen einzubeziehen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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