NRW startet Voraussetzungen für Pflegefachassistenzausbildung

8. Juli 2026
1 min Lesezeit

NRW startet Voraussetzungen für Pflegefachassistenzausbildung

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesundheitsreform in Nordrhein-Westfalen

() – hat als eines der ersten Bundesländer die rechtlichen Voraussetzungen für die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung geschaffen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.

Am Dienstag stimmte das Kabinett dem Entwurf des Landesumsetzungsgesetzes Pflegefachassistenz NRW zu. Die Ausbildung kann damit bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Januar 2027 in den Pflegeschulen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen starten.

Die neue Ausbildung dauert 18 Monate und löst die bisherige landesrechtlich geregelte generalistische Ausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten ab.

Erstmals gibt es damit einen bundesweit einheitlichen Rahmen, der den Absolventen die Arbeit in ganz ermöglicht. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte, dass der Beruf durch den Ausbau von Kompetenzen attraktiver werde und langfristig die pflegerische Versorgung gestärkt werde.

Das Gesetz definiert unter anderem klare Regelungen zur Qualifikation der Lehrkräfte, zur Kursgröße und zur Eignung der Einrichtungen für die praktische Ausbildung.

Pflegefachassistenzpersonen unterstützen examinierte Pflegefachkräfte bei der täglichen Patientenversorgung und führen eigenständig grundpflegerische Tätigkeiten sowie delegierte medizinische Behandlungspflegen in stabilen Situationen aus. Wie bereits in der bisherigen landesrechtlichen Regelung besteht auch in der neuen Ausbildung die Möglichkeit der Anerkennung von Berufserfahrung.

Menschen, die bereits viele Jahre in der Pflege gearbeitet haben, können die Ausbildung entsprechend verkürzen. Alle Auszubildenden, die bereits mit der bisherigen Ausbildung begonnen haben, können diese unverändert zu Ende führen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Nordrhein-Westfalen hat die rechtlichen Voraussetzungen für die neue Pflegefachassistenzausbildung geschaffen.
  • Gesetz ermöglicht Start der Ausbildung im Januar 2027 und hat eine Dauer von 18 Monaten.
  • Einführung eines bundesweit einheitlichen Rahmens für die Ausbildung und Qualifikation.

Warum ist das wichtig?

  • Schaffung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung fördert Mobilität der Absolventen in Deutschland
  • Verlängerung der Ausbildung auf 18 Monate erhöht die Qualifikation und Attraktivität des Berufs
  • Stärkung der pflegerischen Versorgung durch Ausbau der Kompetenzen der Pflegefachassistenzpersonen

Wer ist betroffen?

  • Pflegefachassistenzpersonen
  • examinierte Pflegefachkräfte
  • Auszubildende in der Pflege

Zahlen/Fakten?

  • Ausbildung dauert 18 Monate
  • Beginn der Ausbildung im Januar 2027
  • Ausbildung ersetzt vorherige 12-monatige Ausbildung

Wie geht’s weiter?

  • Start der neuen Pflegefachassistenzausbildung im Januar 2027
  • Absolventen können bundesweit arbeiten
  • Möglichkeit zur Verkürzung der Ausbildung für erfahrene Pflegekräfte
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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