Gesellschaft: Kinderwohl in NRW
Düsseldorf () – Die Zahl der Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr um elf Prozent gestiegen. Das hat der Landesbetrieb IT.NRW am Freitag mitgeteilt.
Demnach wurden rund 75.300 solcher Verfahren von den Jugendämtern bearbeitet.
Die Fälle, bei denen die Jugendämter eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung feststellten, machten auch im Jahr 2025 rund ein Viertel aller Gefährdungseinschätzungen aus. In rund einem Drittel der Fälle wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt.
Mit einem Anteil von rund 42 % wurde bei den meisten Verdachtseinschätzungen weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf festgestellt.
2024 hatte es rund 68.000 Verfahren gegeben. Im Vergleich zu 2020 ist die Zahl sogar um rund 39 % gestiegen.
Damals hatte die Zahl bei rund 54.300 Gefährdungseinschätzungen gelegen.
Nachdem es im Jahr 2024 einen überdurchschnittlichen Anstieg der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung gegeben hatte, gingen die Zahlen im Jahr 2025 um rund 3 % leicht zurück. 2025 nahmen die Jugendämter rund 10.700 Einschätzungen mit diesem Ergebnis vor.
Dagegen lag die Zahl der Fälle latenter Kindeswohlgefährdung mit fast 8.000 Fällen um rund 28 % über dem Vorjahreswert. Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
Gegenüber dem Jahr 2020 gab es bei beiden Formen deutliche Zuwächse – so wurden 2025 knapp 48 % mehr Fälle akuter Kindeswohlgefährdung und rund 15 % mehr Fälle latenter Kindeswohlgefährdung festgestellt.
Bei Fällen einer akuten oder latenten Gefährdung der Kinder stellten die Jugendämter im Jahr 2025 in rund 9.800 Fällen Anzeichen für eine Vernachlässigung fest. Im Weiteren gab es in rund 6.400 Fällen Anzeichen für eine körperliche und in rund 7.100 Fällen Anzeichen für eine psychische Misshandlung.
Bei rund 1.300 Fällen stellten die Jugendämter Anzeichen für sexuelle Gewalt fest. Es ist zu beachten, dass pro Fall mehrere Anzeichen einer Gefährdung vorliegen können.
In NRW lebten laut Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2025 rund 3,0 Millionen Minderjährige unter 18 Jahren.
Rein rechnerisch kamen damit 25 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls auf 1.000 Kinder. Eine akute bzw. latente Kindeswohlgefährdung wurde umgerechnet bei 6 von 1.000 Kindern und Jugendlichen in NRW festgestellt.
Es ist jedoch zu beachten, dass Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung mehrfach je minderjähriger Person erfolgen können
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kinder in einem Skatepark (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- In Nordrhein-Westfalen sind die Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung im vergangenen Jahr um elf Prozent gestiegen; rund 75.300 Fälle wurden von Jugendämtern bearbeitet
- Etwa ein Viertel der Fälle ergab eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung, ein Drittel einen Hilfebedarf ohne Kindeswohlgefährdung, in rund 42 Prozent weder Kindeswohlgefährdung noch Hilfebedarf
- Bei akuten oder latenten Gefährdungen wurden 2025 u. a. Anzeichen für Vernachlässigung (rund 9.800 Fälle), körperliche Misshandlung (rund 6.400) und psychische Misshandlung (rund 7.100) festgestellt sowie Anzeichen für sexuelle Gewalt in rund 1.300 Fällen
Warum ist das wichtig?
- Mehr Verfahren zur Kindeswohl-Einschätzung bedeuten, dass Jugendämter häufiger Hinweise prüfen und schneller reagieren können, um mögliche Gefährdungen zu erkennen
- In etwa einem Viertel der Fälle wurde eine Kindeswohlgefährdung (akut oder latent) festgestellt, was das Risiko für betroffene Kinder sichtbar macht
- Rein rechnerisch gibt es in NRW etwa 6 von 1.000 Minderjährigen mit festgestellter akuter oder latenter Kindeswohlgefährdung, basierend auf den durchgeführten Verfahren
Wer ist betroffen?
- Minderjährige Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Nordrhein-Westfalen
- Kinder und Jugendliche, bei denen Jugendämter eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung prüfen
- Kinder und Jugendliche, bei denen Anzeichen für Vernachlässigung, körperliche oder psychische Misshandlung oder sexuelle Gewalt festgestellt wurden
Zahlen/Fakten?
- +11% Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr; 2025 rund 75.300 solcher Verfahren
- 2025 rund ein Viertel Fälle akute oder latente Kindeswohlgefährdung; latente Kindeswohlgefährdung fast 8.000 Fälle (+28% ggü. Vorjahr), akute Kindeswohlgefährdung rund 10.700 Fälle (-3% ggü. Vorjahr)
- 2025 Anzeichen: 9.800 Vernachlässigung, 6.400 körperliche Misshandlung, 7.100 psychische Misshandlung, 1.300 sexuelle Gewalt; 3,0 Mio. Minderjährige unter 18 in NRW (31.12.2025); 25 Verfahren je 1.000 Kinder, 6 von 1.000 mit akuter/latenter Kindeswohlgefährdung
Wie geht’s weiter?
- Die Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung in NRW sind 2025 um 11% auf rund 75.300 gestiegen
- Akute oder latente Kindeswohlgefährdung wurde in etwa einem Viertel der Fälle festgestellt, gleichzeitig wurden bei einem Drittel Hilfebedarf ohne Kindeswohlgefährdung erkannt
- Gegenüber 2024 sank akute Kindeswohlgefährdung leicht um rund 3%, während latente Kindeswohlgefährdung um rund 28% zunahm
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