31-Jähriger muss nach Kontrolle im Kölner Hauptbahnhof in Haft

5. Mai 2026
1 min Lesezeit

31-Jähriger muss nach Kontrolle im Kölner Hauptbahnhof in Haft

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Sicherheit und Rechtssystem in Köln

() – Die Bundespolizei hat am Montag im Kölner Hauptbahnhof einen per Haftbefehl gesuchten Mann festgenommen. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Köln am Dienstag mit.

Bei einer Personenkontrolle konnte sich der 31-jährige ukrainische Staatsangehörige nicht ausweisen.

Die Beamten brachten ihn zur Dienststelle, wo sie seine Identität mittels Fingerabdruck zweifelsfrei feststellten. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Mann eine aktuelle Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft vorlag.

Der Mann war wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 18 Tagen verurteilt worden.

Die Haft hätte durch Zahlung von 2.160 Euro abgewendet werden können. Da der 31-Jährige den Betrag nicht aufbringen konnte, vollstreckten die Bundespolizisten den Haftbefehl und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kölner Hauptbahnhof (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundespolizei hat einen per Haftbefehl gesuchten Mann im Kölner Hauptbahnhof festgenommen.
  • Der 31-jährige ukrainische Staatsangehörige konnte sich nicht ausweisen und wurde zur Identitätsfeststellung in die Dienststelle gebracht.
  • Er wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu 18 Tagen Haft verurteilt und konnte die erforderliche Geldsumme nicht zahlen.

Warum ist das wichtig?

  • Festnahme eines gesuchten Mannes erhöht öffentliche Sicherheit.
  • Identitätsüberprüfung durch die Bundespolizei gewährleistet Rechtssicherheit.
  • Verhaftung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr weist auf gesellschaftliche Probleme hin.

Wer ist betroffen?

  • 31-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger
  • Bundespolizei
  • Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach

Zahlen/Fakten?

  • 31 Jahre alter ukrainischer Staatsangehöriger
  • Freiheitsstrafe von 18 Tagen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Haftabwendung durch Zahlung von 2.160 Euro

Wie geht’s weiter?

  • Überprüfung des Haftbefehls und weiterer rechtlicher Schritte
  • Gerichtstermin zur Klärung der strittigen Punkte
  • Möglichkeit einer Wiederentlassung nach Verbüßung der Strafe
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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