13-jähriger E-Scooter-Fahrer bei Alleinunfall in Monheim schwer verletzt

27. April 2026
1 min Lesezeit

13-jähriger E-Scooter-Fahrer bei Alleinunfall in Monheim schwer verletzt

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaftliche Auswirkungen von E-Scootern in Monheim

Monheim am Rhein () – Ein 13-jähriger Junge ist am Freitagnachmittag in Monheim am Rhein mit einem gemieteten E-Scooter schwer verunglückt. Das hat die Polizei Mettmann am Montag mitgeteilt.

Der Jugendliche wurde nach dem Sturz zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Der Unfall ereignete sich gegen 16:25 Uhr auf dem Gehweg entlang der Rheinuferpromenade. Nach Angaben der Polizei hatte der 13-Jährige den E-Scooter zuvor bei einem Verleih gemietet.

Aus noch ungeklärter Ursache verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit einem parallel fahrenden E-Scooter eines weiteren 13-Jährigen. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte zu Boden.

Der zweite Jugendliche blieb bei dem Zusammenstoß unverletzt.

Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, um auf die geltenden Regeln für E-Scooter hinzuweisen. Demnach ist die Nutzung erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt.

Zudem dürfen E-Scooter nur auf Radwegen oder der Fahrbahn genutzt werden, nicht aber auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Es besteht Versicherungspflicht, und es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • 13-jähriger Junge verunglückt mit gemietetem E-Scooter in Monheim am Rhein
  • Er verlor die Kontrolle und kollidierte mit einem weiteren E-Scooter
  • Der Junge wurde ins Krankenhaus gebracht, der zweite Jugendliche blieb unverletzt

Warum ist das wichtig?

  • Sicherheit von Jugendlichen im Straßenverkehr
  • Einhaltung von gesetzlichen Regelungen für E-Scooter-Nutzung

Wer ist betroffen?

  • 13-jähriger Junge
  • weiterer 13-jähriger Junge
  • Polizei Mettmann

Zahlen/Fakten?

  • 13-jähriger Junge schwer verunglückt
  • Unfallzeit: 16:25 Uhr
  • E-Scooter-Verleih erst ab 14 Jahren erlaubt

Wie geht’s weiter?

  • Zuführungsverfahren durch Polizei, um die Unfallursache zu klären
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung über E-Scooter-Nutzung
  • Mögliche Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen für E-Scooter-Verleih
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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