Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Auswirkungen von E-Scootern in Monheim
Monheim am Rhein () – Ein 13-jähriger Junge ist am Freitagnachmittag in Monheim am Rhein mit einem gemieteten E-Scooter schwer verunglückt. Das hat die Polizei Mettmann am Montag mitgeteilt.
Der Jugendliche wurde nach dem Sturz zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Der Unfall ereignete sich gegen 16:25 Uhr auf dem Gehweg entlang der Rheinuferpromenade. Nach Angaben der Polizei hatte der 13-Jährige den E-Scooter zuvor bei einem Verleih gemietet.
Aus noch ungeklärter Ursache verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit einem parallel fahrenden E-Scooter eines weiteren 13-Jährigen. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte zu Boden.
Der zweite Jugendliche blieb bei dem Zusammenstoß unverletzt.
Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, um auf die geltenden Regeln für E-Scooter hinzuweisen. Demnach ist die Nutzung erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt.
Zudem dürfen E-Scooter nur auf Radwegen oder der Fahrbahn genutzt werden, nicht aber auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Es besteht Versicherungspflicht, und es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 13-jähriger Junge verunglückt mit gemietetem E-Scooter in Monheim am Rhein
- Er verlor die Kontrolle und kollidierte mit einem weiteren E-Scooter
- Der Junge wurde ins Krankenhaus gebracht, der zweite Jugendliche blieb unverletzt
Warum ist das wichtig?
- Sicherheit von Jugendlichen im Straßenverkehr
- Einhaltung von gesetzlichen Regelungen für E-Scooter-Nutzung
Wer ist betroffen?
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- weiterer 13-jähriger Junge
- Polizei Mettmann
Zahlen/Fakten?
- 13-jähriger Junge schwer verunglückt
- Unfallzeit: 16:25 Uhr
- E-Scooter-Verleih erst ab 14 Jahren erlaubt
Wie geht’s weiter?
- Zuführungsverfahren durch Polizei, um die Unfallursache zu klären
- Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung über E-Scooter-Nutzung
- Mögliche Anpassungen der Sicherheitsmaßnahmen für E-Scooter-Verleih
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