Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Auswirkungen der Witterung in Wolfsburg
Wolfsburg () – In Wolfsburg fällt der Schulbetrieb am Montag, 12. Januar, erneut aus. Grund sind die zu erwartenden Witterungsverhältnisse mit der Gefahr von Glätte, wie die Stadtverwaltung mitteilte.
Betroffen sind alle Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen. Die berufsbildenden Schulen stellen auf Distanzunterricht um.
Oberbürgermeister Dennis Weilmann begründete die Entscheidung mit der Sicherheit.
„Bei den aktuellen Wetterbedingungen ist ein sicherer Schulweg nicht gewährleistet“, sagte er. Der Schülertransport durch die Wolfsburger Verkehrs-GmbH (WVG) entfällt ebenfalls.
Eine Notbetreuung in Schulen und Kitas wird nur eingeschränkt angeboten.
Eltern werden gebeten, die Notbetreuung nur im dringenden Bedarfsfall zu nutzen und telefonisch erreichbar zu sein. Der Winterdienst ist weiter im Einsatz, dennoch kann es zu Behinderungen kommen.
Aktuelle Informationen stellt die Stadt auf ihrer Website und in den sozialen Medien bereit.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kinder in einer Schule |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Schulbetrieb in Wolfsburg fällt am 12. Januar erneut aus.
- Grund sind gefährliche Witterungsverhältnisse und Glätte.
- Notbetreuung in Schulen und Kitas wird nur eingeschränkt angeboten.
Warum ist das wichtig?
- Sicherheit der Schüler auf dem Schulweg gewährleisten
- Anpassung des Schulbetriebs an extreme Wetterbedingungen
- Notbetreuung zur Unterstützung von bedürftigen Familien anbieten
Wer ist betroffen?
- Alle Grundschulen
- Weiterführende Schulen
- Förderschulen
Zahlen/Fakten?
- Schulbetrieb fällt am 12. Januar aus
- Betroffen sind alle Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen
- Schülertransport durch die Wolfsburger Verkehrs-GmbH entfällt
Wie geht’s weiter?
- Schulbetrieb fällt am Montag, 12. Januar, erneut aus
- Informationen auf der Website und in sozialen Medien bereitstellen
- Notbetreuung nur im dringenden Bedarfsfall nutzen
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