Oldenburg: Prozess um versuchten Totschlag mit Hammer und Messer

28. November 2025
1 min Lesezeit

Oldenburg: Prozess um versuchten Totschlag mit Hammer und Messer

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gewalt und Rechtsprechung in Oldenburg

Oldenburg () – Das Landgericht Oldenburg hat einen 37-jährigen Obdachlosen wegen versuchten Totschlags angeklagt. Der Mann soll im Juni in der Oldenburger Innenstadt einen anderen Mann mit Hammer, Fäusten und einem Messer attackiert haben, wie das Gericht mitteilte.

Als Motiv für den Angriff gibt die Anklage die Unzufriedenheit des Beschuldigten mit einer am Vortag erworbenen Portion Speed an.

Das Opfer habe den Angriff mit leichten Verletzungen überstanden. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Der Prozess beginnt am 4. Dezember um 9:00 Uhr unter dem Aktenzeichen 5 Ks 14/25. Weitere Verhandlungstermine sind für den 16. Dezember und 6. Januar vorgesehen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • 37-jähriger Obdachloser wegen versuchten Totschlags angeklagt
  • Angreifer attackierte Mann mit Hammer, Fäusten und Messer aus Unzufriedenheit mit Drogeneinkauf
  • Opfer überstand Angriff mit leichten Verletzungen, Angeklagter in Untersuchungshaft

Warum ist das wichtig?

  • Aufklärung sozialer Probleme im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit und Drogenkonsum
  • Bedeutung der Justiz im Umgang mit Gewaltverbrechen
  • Schutz der Gesellschaft durch strafrechtliche Maßnahmen bei gefährlichem Verhalten

Wer ist betroffen?

  • 37-jähriger Obdachloser (Angeklagter)
  • anderer Mann (Opfer)
  • Gericht und Justizsystem

Zahlen/Fakten?

  • 37-jähriger Obdachloser angeklagt wegen versuchten Totschlags
  • Angriff im Juni in Oldenburg mit Hammer, Fäusten und Messer
  • Prozessbeginn am 4. Dezember um 9:00 Uhr, Aktenzeichen 5 Ks 14/25

Wie geht’s weiter?

  • Prozessbeginn am 4. Dezember um 9:00 Uhr
  • Weitere Verhandlungstermine am 16. Dezember und 6. Januar
  • Angeklagter in Untersuchungshaft
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