Niedersachsen führt elektronische Akten in Bußgeldverfahren ein

27. Januar 2026
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Niedersachsen führt elektronische Akten in Bußgeldverfahren ein

Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Niedersachsen: Elektronische Aktenführung im Bußgeldwesen

() – Die niedersächsische Landesregierung hat die Verordnung zur elektronischen Aktenführung in Bußgeldverfahren beschlossen. Das teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.

Damit werden die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die seit Jahresbeginn gesetzlich vorgeschriebene elektronische Aktenführung bei den Bußgeldbehörden festgelegt.

Viele kommunale Bußgeldstellen können die Umstellung jedoch nicht rechtzeitig umsetzen. Daher nutzt das Land eine vom Bund geschaffene Übergangsregelung, die die papiergebundene Aktenführung übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2026 zulässt.

Diese sogenannte Opt-Out-Regelung soll Verfahrenssicherheit gewährleisten und formelle Fehler vermeiden.

Mit der neuen Verordnung erhalten die Behörden einen festgelegten Zeitraum für die Umstellung. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase zu beseitigen.

Der Verordnungsentwurf war zuvor in der Verbandsbeteiligung diskutiert worden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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