Niedersachsen: AfD-Kandidaten bei Kommunalwahlen ausgeschlossen
Hannover () – Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat die Entscheidung von vier lokalen Wahlausschüssen verteidigt, die in der zurückliegenden Woche jeweils einen AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September ausgeschlossen haben.
„Die Wahlausschüsse betrachten die jeweilige Person und die konkreten Erkenntnisse zu ihr. Dabei spielen öffentliche Äußerungen, politische Aktivitäten und weitere Informationen eine Rolle“, sagte Behrens der „Welt“.
„Wir tun gut daran, diesen Gremien zu vertrauen. Sie haben ihre Aufgabe in der Vergangenheit gut bewältigt.“
Die sozialdemokratische Politikerin wies Vorwürfe zurück, die rot-grüne Landesregierung habe die niedersächsische Wahlordnung im April gezielt verschärft, um Ausschlüsse von AfD-Politikern zu erleichtern.
„Eine Verschärfung hat nicht stattgefunden.“ Die Landesregierung habe lediglich bereits bestehende Regeln konkretisiert.
„Bewerber für das Amt eines Landrats oder Bürgermeisters, und allein um die geht es, mussten schon immer auf ihre Verfassungstreue überprüft werden“, sagte Behrens. Derzeit hätten es die Wahlausschüsse häufiger als früher mit Bewerbern einer Partei zu tun, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird.
„Wenn deren Mitglieder für Ämter kandidieren, die dem Beamtenrecht unterliegen, müssen die kommunalen Wahlausschüsse genau hinschauen können. Deshalb haben wir es diesen Gremien ermöglicht, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in ihre Prüfung einzubeziehen.“
Behrens verwies in diesem Zusammenhang auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover.
Darin sei die Einschätzung der AfD als gesichert rechtsextremistisch „sehr deutlich nachvollzogen“ worden. „Die AfD geht dagegen vor, nun müssen wir die weitere gerichtliche Entwicklung abwarten. So lange ist die Partei als gesichert rechtsextremistisch zu bezeichnen und entsprechend zu behandeln. Das ist die Rechtslage“, so die Innenministerin.
In den Städten Wilhelmshaven und Herzberg waren in dieser Woche die AfD-Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht zur Kommunalwahl zugelassen worden.
In den Kreisen Friesland und Lüneburg schlossen die örtlichen Wahlausschüsse die Landrats-Kandidaten der AfD aus.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens verteidigte die Entscheidung von vier lokalen Wahlausschüssen, AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September auszuschließen
- In Wilhelmshaven und Herzberg wurden AfD-Bewerber für das Bürgermeisteramt nicht zugelassen
- In Friesland und Lüneburg wurden AfD-Kandidaten für das Landratsamt ausgeschlossen
Warum ist das wichtig?
- Wahlausschüsse sollen konkrete Erkenntnisse zu Kandidaten berücksichtigen, um die Verfassungstreue bei Bewerbungen für Landrat oder Bürgermeister zu prüfen
- Die Einbeziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes ermöglicht eine genauere rechtliche Bewertung bei Bewerbern, die als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind
- Gerichtliche Bestätigung (Eilentscheidung) und geltende Rechtslage sorgen für die Durchsetzung der Ausschlussentscheidungen und Klarheit im weiteren Verfahren
Wer ist betroffen?
- AfD-Bewerber in Wilhelmshaven und Herzberg für das Amt des Bürgermeisters
- AfD-Bewerber in den Kreisen Friesland und Lüneburg für das Amt des Landrats
- Vier lokale Wahlausschüsse, die die Ausschlüsse vorgenommen haben
Zahlen/Fakten?
-
- September als Datum der Kommunalwahlen
- vier lokale Wahlausschüsse schlossen jeweils einen AfD-Kandidaten aus
- Wilhelmshaven und Herzberg betrafen AfD-Bewerber für das Amt des Bürgermeisters; Friesland und Lüneburg betrafen AfD-Kandidaten für das Amt des Landrats
Wie geht’s weiter?
- Die AfD geht rechtlich gegen die Ausschlüsse vor, die weitere gerichtliche Entwicklung bleibt abzuwarten
- Niedersachsen wird die Partei bis zu einer Änderung der Rechtslage als gesichert rechtsextremistisch behandeln
- Die kommunalen Wahlausschüsse sollen künftig weiterhin Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in ihre Prüfung einbeziehen
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