Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Initiativen in Osnabrück
Osnabrück () – Die Stadt Osnabrück hat mitgeteilt, dass die KfW-Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von Wohnungen und Häusern ab sofort wieder beantragt werden können. Über das Förderprogramm 455-B können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Wohnungen Maßnahmen finanzieren lassen, die ihre Immobilie altersgerecht und sicherer machen. Das Programm richtet sich ausdrücklich nicht nur an ältere oder pflegebedürftige Menschen, sondern kann auch präventiv genutzt werden.
Gefördert werden sowohl kleinere Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung als auch umfassende Umbauten zum Standard „Altersgerechtes Haus“.
Möglich ist auch der Ausbau bisher unbeheizter Räume wie Dachgeschosse oder die Umwandlung von Gewerbeflächen. Selbst der Kauf einer bereits barrierearm umgebauten Immobilie wird unterstützt.
Die maximale Förderhöhe liegt bei 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen und bei 6.250 Euro für den Umbau zum „Altersgerechten Haus“.
Die Stadt weist darauf hin, dass der Antrag zwingend vor Beginn der Bauarbeiten über das KfW-Zuschussportal gestellt werden muss. Für eine unabhängige und kostenlose Beratung steht die ehrenamtliche Wohnberatung der Stadt zur Verfügung.
Zusätzlich bietet Osnabrück mit dem Programm „Zukunftsorientierter Wohnraum“ eine ergänzende Förderung an, die beispielsweise Erstberatungen durch Architekten mit bis zu 200 Euro unterstützt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Innenstadt von Osnabrück (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- KfW-Zuschüsse für barrierefreien Umbau in Osnabrück sind wieder beantragbar.
- Förderprogramm 455-B unterstützt Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungen.
- Maximale Förderhöhe beträgt 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen und 6.250 Euro für umfassende Umbauten.
Warum ist das wichtig?
- Wiederverfügbarkeit der KfW-Zuschüsse fördert barrierefreien Wohnungsumbau
- Unterstützung für altersgerechte und sichere Lebensräume für alle Altersgruppen
- Ergänzende Förderung durch "Zukunftsorientierter Wohnraum" bietet zusätzliche Beratungen
Wer ist betroffen?
- Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Wohnungen
- ältere oder pflegebedürftige Menschen
- Personen, die barrierefreie Immobilien kaufen möchten
Zahlen/Fakten?
- Maximale Förderhöhe: 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen, 6.250 Euro für Umbauten zum "Altersgerechten Haus"
- Förderprogramm 455-B verfügbar für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Wohnungen
- Programm unterstützt auch den Kauf bereits barrierearm umgebauter Immobilien
Wie geht’s weiter?
- Antrag auf KfW-Zuschüsse vor Baubeginn stellen
- Kostenlose Beratung durch ehrenamtliche Wohnberatung verfügbar
- Ergänzende Förderung durch das Programm "Zukunftsorientierter Wohnraum" nutzen
- Kiel und Bund einigen sich auf Nutzung von Marineflieger-Gelände in Holtenau - 13. April 2026
- Schwerer Unfall auf B4 in Nordhausen – Seniorin schwer verletzt - 13. April 2026
- Mann nach Hammerangriff in Reken festgenommen - 13. April 2026
