Panorama: Unfall auf Rügen
Mönchgut () – Auf dem Mönchgut auf Rügen hat eine 13-Jährige mit ihrem E-Scooter einen ungewöhnlichen Verkehrsunfall verursacht. Wie die Polizei Neubrandenburg am Freitag mitteilte, war das Mädchen am Donnerstag auf einem Fuß- und Radweg entlang der Landesstraße 292 unterwegs.
Dabei zog sie ein zuvor liegengebliebenes Mofa, auf dem sich eine weitere Person befand.
In einer Kurve kam der Jugendlichen eine 76-jährige Frau aus Brandenburg entgegen. Beim Versuch, die beiden Fahrzeuge voneinander zu trennen, verhakten sich die Lenker von E-Scooter und Mofa.
Die 13-Jährige verlor daraufhin die Kontrolle über ihren E-Scooter und stieß mit der Fußgängerin zusammen. Die 76-Jährige erlitt leichte Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus gebracht.
Es entstand ein Sachschaden von etwa 50 Euro.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass für den E-Scooter kein erforderlicher Haftpflichtversicherungsschutz bestand. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Gegen die 13-Jährige wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mecklenburg-Vorpommern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Eine 13-Jährige befuhr mit ihrem E-Scooter auf dem Fuß- und Radweg auf Rügen einen Bereich entlang der Landesstraße 292 und zog dabei ein liegengebliebenes Mofa, auf dem eine weitere Person saß
- In einer Kurve verhakten sich die Lenker von E-Scooter und Mofa, die 13-Jährige verlor die Kontrolle und stieß mit einer 76-jährigen entgegenkommenden Fußgängerin zusammen
- Die 76-Jährige wurde leicht verletzt, der Sachschaden betrug etwa 50 Euro; der E-Scooter hatte keinen Haftpflichtversicherungsschutz und es wurden Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen
Warum ist das wichtig?
- Unfälle können durch das falsche Verhalten im Straßenverkehr und das Mitführen/Verhaken von Fahrzeugen schnell zu Verletzungen führen
- Fehlender Haftpflichtversicherungsschutz am E-Scooter macht den Unfall rechtlich besonders problematisch und führt zu Sicherstellung sowie Strafanzeigen
- Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erhöhen das Risiko weiterer Konsequenzen für die Beteiligten
Wer ist betroffen?
- Eine 13-Jährige auf dem E-Scooter
- Eine 76-jährige Fußgängerin, die leichte Verletzungen erlitt
- Die 13-Jährige, gegen die Strafanzeigen aufgenommen wurden
Zahlen/Fakten?
- 50 Euro Sachschaden
- 13-Jährige und 76-jährige Frau; 76-Jährige leichte Verletzungen
- Kein Haftpflichtversicherungsschutz für den E-Scooter
Wie geht’s weiter?
- Die 13-Jährige soll Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz bekommen
- Der E-Scooter wurde sichergestellt, da kein erforderlicher Haftpflichtversicherungsschutz bestand
- Die 76-Jährige wurde mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht
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