Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Hessen verlängert Lärmschutzgesetz bis 2031
Wiesbaden () – Das Land Hessen hat die Verlängerung des Regionallastenausgleichsgesetzes (RegLastG) bis Ende 2031 beschlossen. Die Unterstützung für besonders vom Fluglärm des Frankfurter Flughafens betroffene Kommunen soll damit fortgeführt und an die aktuelle Lärmsituation angepasst werden.
Insgesamt stehen den Gemeinden jährlich 4,531 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Verteilschlüssel wird aktualisiert und stärker an der tatsächlichen Belastung ausgerichtet, wobei unter anderem die aktuellen Flugrouten, die Zahl der betroffenen Einwohner und der Nachtfluglärm stärker gewichtet werden. Die Mittel können die Kommunen unter anderem für Lärmschutz, Freizeitangebote oder künftig auch für eigene Fluglärmmessungen einsetzen.
Wirtschafts- und Verkehrsminister Kaweh Mansoori betonte, der Flughafen sei ein zentraler Motor für Wohlstand, doch müssten die Belastungen für die Anwohner ausgeglichen werden.
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein, damit die Neuregelung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Eine Halbzeitprüfung nach zwei Jahren ist ebenfalls vorgesehen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Lufthansa (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Das Land Hessen hat das Regionallastenausgleichsgesetz bis Ende 2031 verlängert.
- Kommunen erhalten jährlich 4,531 Millionen Euro zur Unterstützung bei Fluglärm.
- Der Verteilschlüssel für die Mittelverteilung wird aktualisiert und an die tatsächliche Lärmbelastung angepasst.
Warum ist das wichtig?
- Fortführung der Unterstützung für von Fluglärm betroffenen Kommunen
- Anpassung der Mittelverteilung an die aktuelle Lärmsituation
- Berücksichtigung der tatsächlichen Belastung für eine gerechtere Verteilung
Wer ist betroffen?
- Kommunen im Umgebung des Frankfurter Flughafens
- Anwohner, die unter Fluglärm leiden
- Einwohner, die in betroffenen Regionen leben
Zahlen/Fakten?
- Verlängerung des Regionallastenausgleichsgesetzes bis Ende 2031
- Jährliche Unterstützung von 4,531 Millionen Euro für betroffene Kommunen
- Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein
Wie geht’s weiter?
- Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen
- Neuregelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft
- Halbzeitprüfung nach zwei Jahren vorgesehen
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