Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Aspekte der Kriminalität in Hamburg
Hamburg () – Im Strafprozess um einen Schusswechsel im Hamburger Schanzenviertel hat das Landgericht die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das Gericht teilte mit, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung ihre Plädoyers gehalten haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für den angeklagten J. (28) eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz.
Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von nicht mehr als drei Jahren.
Das Urteil soll am Freitag, 20. März, um 12:00 Uhr verkündet werden. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 9. September 2024 auf dem Schulterblatt mit einer halbautomatischen Kurzwaffe geschossen und dabei einen Mann an der Schulter verletzt zu haben.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Beweisaufnahme im Strafprozess um Schusswechsel im Hamburger Schanzenviertel abgeschlossen
- Staatsanwaltschaft beantragt vier Jahre Freiheitsstrafe für angeklagten J. (28)
- Urteil wird am Freitag, 20. März, um 12:00 Uhr verkündet
Warum ist das wichtig?
- Klärung rechtlicher Verantwortlichkeiten im Schusswechsel
- Festlegung von Strafen für gefährliche Handlungen
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Wer ist betroffen?
- angeklagter J. (28 Jahre alt)
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Zahlen/Fakten?
- Angeklagter J. (28) beantragte vierjährige Freiheitsstrafe
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- Urteil wird am 20. März um 12:00 Uhr verkündet
Wie geht’s weiter?
- Urteil wird am Freitag, 20. März, um 12:00 Uhr verkündet
- Angeklagter J. (28) hat mit einer halbautomatischen Kurzwaffe geschossen
- Antrag auf Freiheitsstrafe von vier Jahren durch die Staatsanwaltschaft
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