Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Sicherheitsmaßnahmen in Hamburg
Hamburg () – Die Polizei Hamburg hat für den Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot für den Bereich rund um die Binnenalster und den Rathausmarkt erlassen. Das Verbot gilt vom 31. Dezember ab 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 01:00 Uhr und untersagt das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4, teilten die Beamten am Dienstag mit.
Erlaubt bleibt lediglich Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 wie Knallerbsen oder Wunderkerzen.
Die Maßnahme soll gefährliche Situationen verhindern. In der Vergangenheit hatte es in dem Gebiet durch unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik immer wieder zu Verletzungen, auch von Kindern, gekommen.
Zudem seien Einsatzkräfte und Besucher gezielt mit Feuerwerkskörpern beworfen worden. Ein ähnliches Verbot hatte bereits zum Jahreswechsel 2019/2020 für mehr Sicherheit gesorgt.
Das Verbot erstreckt sich konkret auf die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm sowie den Rathausmarkt.
Die Polizei erwartet erneut tausende Feiernde in der Innenstadt und wird die Silvesterfeierlichkeiten mit einem Großeinsatz begleiten. Zudem wies sie darauf hin, dass auch in anderen sensiblen Bereichen wie in der Nähe von Krankenhäusern oder in Naturschutzgebieten das Abbrennen von Feuerwerk untersagt ist.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Feuerwerksverbot 25/26 (Archiv), Polizei Hamburg via |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Polizei Hamburg erlässt Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster und den Rathausmarkt.
- Verbot gilt vom 31. Dezember 18:00 Uhr bis 1. Januar 01:00 Uhr.
- Nur Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 erlaubt.
Warum ist das wichtig?
- Verhindert gefährliche Situationen und Verletzungen, besonders bei Kindern.
- Schützt Einsatzkräfte und Besucher vor Angriffen mit Feuerwerkskörpern.
- Erhöht die Sicherheit während der Silvesterfeierlichkeiten in stark besuchten Bereichen.
Wer ist betroffen?
- Besucher der Binnenalster und des Rathausmarkts
- Kinder
- Einsatzkräfte
Zahlen/Fakten?
- Feuerwerksverbot vom 31. Dezember 18:00 Uhr bis 1. Januar 01:00 Uhr
- Verbot umfasst Feuerwerkskörper der Kategorien F2, F3 und F4
- Erlaubt bleibt nur Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1
Wie geht’s weiter?
- Ab dem 31. Dezember um 18:00 Uhr gilt ein Feuerwerksverbot.
- Erlaubt bleibt nur Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1.
- Die Polizei wird die Silvesterfeierlichkeiten mit einem Großeinsatz begleiten.
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