Alkoholkonsumverbot in St. Georg deutlich ausgeweitet

3. August 2026
1 min Lesezeit

: Alkoholverbote am Hauptbahnhof

Hamburg () – Die Stadt Hamburg hat das Alkoholkonsumverbot rund um den Hauptbahnhof deutlich ausgeweitet. Das teilten die Behörden am Montag mit.

Seit dem 1. August gilt das Verbot auch auf dem Hansaplatz, am oberen Steindamm und am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB).

Bei einem Erstverstoß droht ein Bußgeld von 40 Euro, bei wiederholten Verstößen bis zu 200 Euro. Das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke, etwa vom Einkauf, bleibt erlaubt.

Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet und wird von Befragungen der Anwohner, Gewerbetreibenden und Einrichtungen begleitet.

Hintergrund ist die hohe Zahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unter Alkoholeinfluss. Bereits zuvor hatten Maßnahmen wie die Quattro-Streife, Videoüberwachung sowie ein Waffen- und Alkoholkonsumverbot die Lage unmittelbar am Hauptbahnhof beruhigt.

Nun sollen auch die angrenzenden Wohnquartiere entlastet werden. Gleichzeitig betonten Schnabel und Neubauer, suchtkranken Menschen werde weiterhin Hilfe angeboten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Hamburg Hauptbahnhof (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alkoholkonsumverbot in St. Georg deutlich ausgeweitet

Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Was ist passiert?

  • Die Behörden haben das Alkoholkonsumverbot rund um den Hamburger Hauptbahnhof deutlich ausgeweitet
  • Seit dem 1. August gilt das Verbot auch auf dem Hansaplatz, am oberen Steindamm und am ZOB
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder von 40 Euro bei Erstverstößen bis zu 200 Euro bei Wiederholung, das Mitführen verschlossener Alkoholika bleibt erlaubt

Warum ist das wichtig?

  • Das Alkoholkonsumverbot wird rund um den Hauptbahnhof deutlich ausgeweitet und betrifft nun auch Hansaplatz, oberen Steindamm und ZOB, um die Situation vor Ort zu verbessern
  • Höhere Bußgelder bei Verstößen schaffen Abschreckung und sollen die hohe Zahl von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unter Alkoholeinfluss senken
  • Befragungen und begleitende Maßnahmen sowie weiterhin angebotene Hilfe für suchtkranke Menschen unterstützen die Entlastung der angrenzenden Wohnquartiere

Wer ist betroffen?

  • Menschen, die im Bereich um den Hamburger Hauptbahnhof Alkohol konsumieren oder öffentlich alkoholische Getränke dabei haben im verbotenen Gebiet (seit 1. August auch Hansaplatz, oberer Steindamm und ZOB)
  • Wiederholt alkoholisierte Personen im genannten Bereich, da bei Wiederholungsverstößen höhere Bußgelder drohen
  • Suchtkranke Menschen, denen weiterhin Hilfe angeboten wird

Zahlen/Fakten?

  • Seit 1. August gilt das Alkoholkonsumverbot zusätzlich auf dem Hansaplatz, am oberen Steindamm und am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
  • Bußgeld bei Erstverstoß 40 Euro, bei wiederholten Verstößen bis 200 Euro
  • Regelung zunächst für ein Jahr befristet

Wie geht’s weiter?

  • Das Alkoholkonsumverbot gilt seit dem 1. August auch auf dem Hansaplatz, am oberen Steindamm und am ZOB
  • Bußgelder reichen bei Erstverstoß von 40 Euro bis bei wiederholten Verstößen bis zu 200 Euro
  • Die Maßnahme ist zunächst auf ein Jahr befristet und soll weitere angrenzende Wohnquartiere entlasten sowie suchtkranken Menschen weiterhin Hilfe anbieten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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