Potsdam will neuen "Bauturbo" nutzen

11. November 2025
1 min Lesezeit

Potsdam will neuen "Bauturbo" nutzen

Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Wohnungsbaupolitik in Potsdam optimiert

() – Potsdam will die neuen Möglichkeiten der Baugesetzbuch-Novelle nutzen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Das teilte Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, gemeinsam mit Fachbereichsleiter Erik Wolfram im Ausschuss für Stadtentwicklung mit.

Die Verwaltung wird der Stadtverordnetenversammlung einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des neuen Zustimmungsverfahrens nach Paragraph 246e BauGB vorlegen.

Der Grundsatzbeschluss sieht vor, dass die Verwaltung bei Vorhaben, die der städtischen Beschlusslage entsprechen, die Zustimmung selbstständig erteilen kann. Bei Wohnungsbauvorhaben, die nicht festgesetzten Bebauungsplänen entsprechen, bleibt die Entscheidung bei der Stadtverordnetenversammlung.

Die neuen Regelungen sind seit dem 30. Oktober in Kraft.

Mit der Zustimmung sollen Bedingungen verknüpft werden: Bei Vorhaben mit sechs oder mehr Wohneinheiten müssen 30 Prozent der Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen errichtet werden. Bei Projekten ab 20 Wohneinheiten wird geprüft, ob zusätzliche Kita- oder Schulplätze nötig sind.

Bauherren verpflichten sich, innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung mit dem Bau zu beginnen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kransitz (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Potsdam nutzt neue Regelungen des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.
  • Verwaltung kann Zustimmung für Projekte erteilen, die der städtischen Beschlusslage entsprechen.
  • Bei Wohnungsbau ab sechs Einheiten müssen 30% der Fläche mit Mietpreisbindungen versehen werden.

Warum ist das wichtig?

  • Beschleunigung des Wohnungsbaus durch neue gesetzliche Möglichkeiten
  • Eigenverantwortliche Entscheidungen der Verwaltung stärken Effizienz
  • Förderung von bezahlbarem Wohnraum durch Mietpreis- und Belegungsbindungen

Wer ist betroffen?

  • Bauherren
  • Stadtverordnetenversammlung
  • Bewohner zukünftiger Wohnanlagen

Zahlen/Fakten?

  • 30 Prozent der Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen bei Vorhaben mit sechs oder mehr Wohneinheiten
  • Entscheidung bei Wohnungsbauvorhaben, die nicht festgesetzten Bebauungsplänen entsprechen, bleibt bei der Stadtverordnetenversammlung
  • Bauherren müssen innerhalb von drei Jahren nach Genehmigung mit dem Bau beginnen

Wie geht’s weiter?

  • Grundsatzbeschluss zur Anwendung des neuen Zustimmungsverfahrens wird vorgelegt
  • Zustimmung bei städtebaulichen Vorhaben wird selbstständig erteilt
  • Auflagen für Mietpreis- und Belegungsbindungen bei Wohnprojekten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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