Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Umweltpolitik in Brandenburg: Kritik an EU-Verordnung
Potsdam () – Brandenburgs Umweltministerin Hanka Mittelstädt hat die EU-Wiederherstellungsverordnung scharf kritisiert. Sie bezeichnete die Verordnung am Mittwoch als „Bürokratiemonster“ und „zahnlosen Papiertiger“, da die EU-Kommission bislang keine verbindliche Finanzierungszusage für die geplanten Maßnahmen gemacht habe.
Die Bundesregierung will an diesem Samstag, dem 25. April, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans starten.
Bis zum 25. Juni können Bürger, Verbände sowie Vertreter aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz über eine Online-Plattform ihre Anregungen einbringen. Brandenburg hat bereits eine Stellungnahme zum ersten Rohentwurf des Plans an das Bundesumweltministerium übermittelt.
Bereits auf den Umwelt- und Agrarministerkonferenzen im Herbst 2025 hatte Brandenburg gemeinsam mit anderen Bundesländern die fehlende finanzielle Ausstattung, nicht leistbare Zeitvorgaben und erhebliche Bürokratielasten kritisiert.
In der Stellungnahme des Landes vom 9. April heißt es, die Maßnahmen des Nationalen Wiederherstellungsplans stünden „grundsätzlich unter Finanzierungsvorbehalt“. Die EU-Wiederherstellungsverordnung war am 18. August 2024 in Kraft getreten und verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme schrittweise zu sanieren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hanka Mittelstädt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hanka Mittelstädt kritisiert die EU-Wiederherstellungsverordnung als Bürokratiemonster und Papiertiger.
- Die Bundesregierung startet am 25. April die öffentliche Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan.
- Brandenburg hat bereits eine Stellungnahme zur finanziellen Ausstattung und Bürokratie abgegeben.
Warum ist das wichtig?
- Kritik an Bürokratie und fehlender finanzieller Unterstützung für Umweltmaßnahmen
- Bedeutung der öffentlichen Beteiligung zur Einbringung von Anregungen
- Notwendigkeit einer verbindlichen Finanzierungszusage für erfolgreiche Umsetzung der Wiederherstellungsmaßnahmen
Wer ist betroffen?
- Bürger
- Verbände
- Vertreter aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz
Zahlen/Fakten?
- EU-Wiederherstellungsverordnung trat am 18. August 2024 in Kraft.
- Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit für den Nationalen Wiederherstellungsplan startet am 25. April.
- Stellungnahme Brandenburgs vom 9. April kritisiert Finanzierungsvorbehalt für Maßnahmen.
Wie geht’s weiter?
- Öffentlichkeit kann bis 25. Juni Anregungen einbringen
- Brandenburg hat Stellungnahme zum Rohentwurf verschickt
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