Brandenburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Brandenburg: Kritik an Strafmündigkeitsreform
Potsdam () – Der brandenburgische BSW-Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders hat die Forderung von Innenminister Redmann nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre scharf kritisiert. Lüders teilte am Freitag mit, wer dies wolle, betreibe Symbolpolitik auf dem Rücken von Kindern und handle nicht verantwortungsvoll.
Zur Idee einer Beweislastumkehr bei der Feststellung einer Reifeverzögerung bei 18- bis 21-Jährigen erklärte Lüders, im Strafrecht liege die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft.
Dies sei Ausdruck der Unschuldsvermutung und dürfe von niemandem infrage gestellt werden. Die Frage einer möglichen Reifeverzögerung habe damit ohnehin wenig zu tun, da das Gericht hier eigenständig nachforsche und auf die Jugendgerichtshilfe zurückgreife.
Wer aus dem Anstieg politisch motivierter Kriminalität nun eine Strafrechtsverschärfung für 12- und 13-Jährige ableiten wolle, lenke von den eigentlichen Aufgaben in den Bereichen Prävention, Sozialarbeit und Jugendhilfe ab, so Lüders.
Entscheidend sei, dass endlich eine Politik gemacht werde, bei der Kinder und Jugendliche wahr- und ernst genommen würden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Niels-Olaf Lüders (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Niels-Olaf Lüders kritisiert Forderung von Innenminister Redmann zur Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre.
- Lüders betont, dass die Beweislast im Strafrecht bei der Staatsanwaltschaft liege und die Unschuldsvermutung nicht infrage gestellt werden dürfe.
- Er warnt davor, von den eigentlichen Aufgaben in Prävention, Sozialarbeit und Jugendhilfe abzulenken.
Warum ist das wichtig?
- Symbolpolitik auf Kosten von Kindern ist unverantwortlich.
- Unschuldsvermutung muss im Strafrecht gewahrt bleiben.
- Wichtige Themen sind Prävention, Sozialarbeit und Jugendhilfe.
Wer ist betroffen?
- Kinder
- Jugendliche
- 12- und 13-Jährige
Zahlen/Fakten?
- Forderung nach Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre kritisiert
- Beweislast im Strafrecht liegt bei der Staatsanwaltschaft
- Anstieg politisch motivierter Kriminalität soll nicht zu Strafrechtsverschärfung führen
Wie geht’s weiter?
- Kritische Auseinandersetzung mit der Strafmündigkeitsherabsetzung
- Fokus auf Prävention, Sozialarbeit und Jugendhilfe
- Umsetzung einer verantwortungsvollen Politik für Kinder und Jugendliche
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