Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt
Tiergesundheit in Deutschland: Ausbreitung der Blauzungenkrankheit
Berlin () – Die Blauzungenkrankheit vom Subtyp 8 breitet sich in Deutschland weiter aus und hat nun das Bundesland Sachsen erreicht. Da Berlin innerhalb eines 150-Kilometer-Radius um einen Ausbruchsbestand liegt, gilt die Hauptstadt damit als Teil der infizierten Zone, teilte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit.
Noch sei das Virus vom Serotyp 8 nicht direkt in Berlin nachgewiesen, bei der aktuellen Ausbreitungsdynamik könne dies aber täglich geschehen.
Halter von Wiederkäuern wie Schafen, Rindern oder Ziegen werden aufgefordert, ihre Tiere gut zu beobachten. Die Erkrankung wird durch Mücken übertragen und kann bei Tieren zu schweren Symptomen wie Fieber, Lahmheit und Schwellungen führen.
Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich.
Für Tierhalter gilt jedoch eine Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen. Die Behörde empfiehlt zudem eine Impfung gegen den Subtyp 8, ergänzend zur bereits für den Subtyp 3 empfohlenen Impfung.
Der Transport empfänglicher Tiere aus infizierten Gebieten ist stark eingeschränkt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kühe (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Blauzungenkrankheit vom Subtyp 8 breitet sich in Deutschland aus, erreicht Sachsen.
- Berlin liegt innerhalb eines 150-Kilometer-Radius um einen Ausbruchsbestand.
- Tierhalter werden aufgefordert, ihre Tiere zu beobachten und eine Anzeigepflicht gilt bei Verdachtsfällen.
Warum ist das wichtig?
- Ausbreitung der Blauzungenkrankheit im Bundesland Sachsen kann auch Berlin betreffen
- Wichtige Empfehlungen zur Beobachtung von Wiederkäuern und Impfung
- Anzeigepflicht bei Verdachtsfällen schützt Tierbestände
Wer ist betroffen?
- Halter von Wiederkäuern wie Schafen, Rindern oder Ziegen
- Einwohner von Berlin
- Tierhalter in infizierten Gebieten
Zahlen/Fakten?
- Blauzungenkrankheit vom Subtyp 8 breitet sich in Deutschland aus
- Berlin liegt im 150-Kilometer-Radius um einen Ausbruchsbestand
- Bei Verdachtsfällen besteht Anzeigepflicht für Tierhalter
Wie geht’s weiter?
- Beobachtung der Tiere durch Halter von Wiederkäuern
- Überprüfung und eventuelle Impfung gegen Subtyp 8
- Einhaltung der Transportbeschränkungen für empfängliche Tiere
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