Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaftliche Unterstützung für Ruheständler in Bayern
München () – Die CSU-Landtagsfraktion hat eine Änderung des bayerischen Dienstrechts auf den Weg gebracht, die es pensionierten Polizeibeamten und Feuerwehrleuten ermöglichen soll, sich weiter im öffentlichen Dienst zu engagieren. Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes hat am Dienstag einen entsprechenden Antrag verabschiedet, der verhindert, dass Teile der Pension gekürzt werden, wenn die Betroffenen nach ihrem Dienstende freiwillig weiterarbeiten.
CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek teilte mit, mit der Neuregelung würden auch Beamte mit vorgezogener Altersgrenze unterstützt.
Wer sein Leben lang Verantwortung getragen habe, sollte im Ruhestand nicht gebremst, sondern ermutigt werden, sagte er. Als Beispiel nannte er den Einsatz als Kontrolleur in Jobcentern.
Alfred Grob, stellvertretender Ausschussvorsitzender, erläuterte, bisher seien Hinzuverdienstgrenzen monatlich betrachtet worden.
Künftig solle die Betrachtung auf Jahresbasis erfolgen, was insbesondere für Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrleute und Beschäftigte im Strafvollzug von Vorteil sei. Diese Berufsgruppen hätten oft frühere Altersgrenzen und könnten so flexibler im Ruhestand tätig werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- CSU-Landtagsfraktion hat Änderung des bayerischen Dienstrechts initiiert.
- Pensionierte Polizeibeamte und Feuerwehrleute dürfen weiterhin im öffentlichen Dienst arbeiten, ohne dass ihre Pension gekürzt wird.
- Hinzuverdienstgrenzen werden künftig auf Jahresbasis betrachtet, um flexible Arbeitsmöglichkeiten im Ruhestand zu schaffen.
Warum ist das wichtig?
- Unterstützung für pensionierte Polizeibeamte und Feuerwehrleute im öffentlichen Dienst
- Förderung einer flexibleren Engagement-Möglichkeit im Ruhestand
- Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für bestimmte Berufsgruppen
Wer ist betroffen?
- pensionierte Polizeibeamte
- Feuerwehrleute
- Beamte mit vorgezogener Altersgrenze
Zahlen/Fakten?
- Änderung des bayerischen Dienstrechts für pensionierte Polizeibeamte und Feuerwehrleute
- Hinzuverdienstgrenzen künftig auf Jahresbasis statt monatlich
- Unterstützt Beamte mit vorgezogener Altersgrenze
Wie geht’s weiter?
- Umsetzung der Änderung des bayerischen Dienstrechts
- Unterstützung für Beamte mit vorgezogener Altersgrenze
- Flexiblere Hinzuverdienstgrenzen auf Jahresbasis
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