Briefwahlunterlagen in Bayreuth-Laineck werden erneut zugestellt

19. März 2026
1 min Lesezeit

Briefwahlunterlagen in Bayreuth-Laineck werden erneut zugestellt

Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt

Politik in Bayreuth: Briefwahlunterlagen angepasst

Bayreuth () – Die Stadt Bayreuth hat neue Briefwahlunterlagen für das Gebiet Laineck verteilen lassen. Grund ist, dass die ursprünglich per Post versandten Unterlagen für die Oberbürgermeister-Stichwahl am Sonntag dort nicht zugestellt wurden, wie die Stadtverwaltung am Donnerstag mitteilte.

Seit 11:00 Uhr liefern städtische Mitarbeiter die Ersatzdokumente persönlich aus.

Die betroffenen Wahlberechtigten können mit dem neuen Wahlschein per Briefwahl abstimmen oder ihr Votum am Sonntag im Wahllokal abgeben. Briefwahlstimmen müssen der Stadt bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag vorliegen.

Aufgrund der kurzen verbleibenden Zeit bis zur Wahl bietet die Stadt eine weitere Sonderregelung an.

Briefwähler aus Laineck können ihre ausgefüllten Wahlunterlagen am Sonntag auch direkt in den Wahllokalen in der Grundschule Laineck abgeben. Dort steht bis 16:00 Uhr eine gesonderte Urne bereit.

Die Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt findet am 22. März statt.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wahlurne im Brandenburger Landtag (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Stadt Bayreuth verteilt neue Briefwahlunterlagen für Laineck.
  • Ursprüngliche Unterlagen wurden nicht zugestellt.
  • Betroffene Wahlberechtigte können bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag wählen oder Unterlagen in der Grundschule Laineck abgeben.

Warum ist das wichtig?

  • Sicherstellung der Stimmbeteiligung durch neue Briefwahlunterlagen
  • Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Wahlorganisation und -durchführung
  • Schaffung von flexiblen Abgabemöglichkeiten für Briefwähler

Wer ist betroffen?

  • Wahlberechtigte im Gebiet Laineck
  • Städtische Mitarbeiter
  • Briefwähler

Zahlen/Fakten?

  • Neue Briefwahlunterlagen wurden verteilt
  • Wahl findet am 22. März statt
  • Briefwahlunterlagen müssen bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag vorliegen

Wie geht’s weiter?

  • Briefwahlunterlagen müssen bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag vorliegen.
  • Ausgefüllte Wahlunterlagen können bis 16:00 Uhr direkt in den Wahllokalen abgegeben werden.
  • Stichwahl findet am 22. März statt.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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