Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Verbesserte Ganztagsbetreuung in Bayern
München () – Die bayerische Staatsregierung hat die Förderkonditionen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung verbessert. Das teilte Familienministerin Ulrike Scharf mit.
Die Änderungen, die bereits im Oktober vom Ministerrat beschlossen wurden, gelten ab dem 1. Januar 2026 und sollen die Kommunen beim quantitativen und qualitativen Ausbau der Plätze stärker unterstützen.
Zu den Neuerungen gehört, dass die Ausstattungsförderung von bis zu 1.500 Euro pro Platz nun auch für bestehende Plätze gewährt wird. Zudem wird der Erwerb von Grundstücken gefördert.
Kommunen können außerdem wählen, ob sie die reguläre Grundförderung plus eine Platzpauschale oder eine sogenannte ‚Booster-Förderung‘ von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausschließlich aus Bundesmitteln in Anspruch nehmen wollen.
Das Landesförderprogramm Ganztagsausbau wurde um zwei Jahre verlängert. Förderanträge können damit bis zum 30. Juni 2028 gestellt werden, die Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein.
Kultusministerin Anna Stolz betonte, die Verbesserungen böten den Kommunen Planungssicherheit und neue Handlungsspielräume für verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Spielendes Kind (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bayerische Staatsregierung hat die Förderkonditionen für Ganztagsbetreuung verbessert.
- Änderungen gelten ab 1. Januar 2026, Ausstattungsförderung auch für bestehende Plätze.
- Landesförderprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre verlängert, Anträge bis 30. Juni 2028 möglich.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung der Förderkonditionen stärkt Ausbau der Ganztagsbetreuung
- Unterstützung für Kommunen bei quantitativen und qualitativen Veränderungen
- Planungssicherheit und Handlungsspielräume für Bildungsangebote
Wer ist betroffen?
- Kommunen
- Kinder in der Ganztagsbetreuung
- Familien
Zahlen/Fakten?
- Ausstattungsförderung von bis zu 1.500 Euro pro Platz
- Förderanträge bis zum 30. Juni 2028
- Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein
Wie geht’s weiter?
- Förderkonditionen treten am 1. Januar 2026 in Kraft
- Landesförderprogramm bis 30. Juni 2028 für Anträge offen
- Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abschließen
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