Bayern - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Tragischer Bergunfall in Unterammergau
Unterammergau () – Ein 14-jähriger Junge ist am Sonntagnachmittag bei einem Bergunfall in den Ammergauer Alpen ums Leben gekommen. Das teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit.
Der Jugendliche war gemeinsam mit einem 13-jährigen Begleiter von Unterammergau zum Laubeneck unterwegs.
Gegen 13:45 Uhr rutschte der 14-Jährige in einem nordseitigen Quergang unterhalb des 1.758 Meter hohen Gipfels aus. Er stürzte etwa 150 Höhenmeter über felsiges und teils senkrechtes Gelände ab.
Ein unbeteiligter Bergsteiger am Nachbargipfel beobachtete den Sturz und setzte einen Notruf ab.
Ein österreichischer Rettungshubschrauber und die Bergwacht Unterammergau wurden alarmiert. Der Notarzt konnte am Unfallort nur noch den Tod des Jugendlichen feststellen.
Der 13-jährige Begleiter wurde von Einsatzkräften betreut und ins Tal gebracht. Die Bergung des Leichnams übernahmen ein Polizeihubschrauber und Polizeibergführer.
Die Ermittlungen führt die Alpine Einsatzgruppe West der Grenzpolizeiinspektion Murnau unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 14-jähriger Junge starb bei Bergunfall in den Ammergauer Alpen.
- Sturz aus etwa 150 Höhenmetern in felsigem Gelände.
- 13-jähriger Begleiter wurde betreut und ins Tal gebracht.
Warum ist das wichtig?
- Tragischer Verlust eines jungen Lebens bei einem Bergunfall
- Sicherheitsbewusstsein bei Bergtouren und Risiken des Geländes
- Notwendigkeit schneller Notfallreaktionen und Rettungsmaßnahmen
Wer ist betroffen?
- 14-jähriger Junge
- 13-jähriger Begleiter
- unbeteiligter Bergsteiger
Zahlen/Fakten?
- 14-jähriger Junge verstorben
- Sturz aus 150 Höhenmetern
- Unfallort: nordseitiger Quergang unterhalb des 1.758 Meter hohen Gipfels
Wie geht’s weiter?
- Ermittlungen der Alpine Einsatzgruppe West der Grenzpolizeiinspektion Murnau
- Deckung durch die Staatsanwaltschaft München II
- Betreuung des 13-jährigen Begleiters fortführen
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