Verkehrsunfall bei Herrischried fordert zwei Schwerverletzte

11. November 2025
1 min Lesezeit

Verkehrsunfall bei Herrischried fordert zwei Schwerverletzte

Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt

Verkehrsunfall in Herrischried führt zu Verletzten

Herrischried () – Bei einem Verkehrsunfall an der Einmündung der K6528 in die L151 bei Herrischried sind zwei Personen schwer verletzt worden. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Freiburg soll eine 49-jährige Suzuki-Fahrerin die Vorfahrt eines 75-jährigen VW-Fahrers missachtet haben.

Der Unfall ereignete sich am Montag gegen 17:15 Uhr.

Durch die Kollision wurden beide Fahrzeuge von der Fahrbahn abgewiesen und prallten gegen Bäume am Fahrbahnrand. Beide Insassen erlitten schwere Verletzungen und mussten mit Rettungshubschraubern in Kliniken geflogen werden.

Die Unfallwagen waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.

Der Sachschaden wird auf etwa 5.000 Euro geschätzt. Neben der Polizei und dem Rettungsdienst war auch die Freiwillige Feuerwehr vor Ort im Einsatz.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Verkehrsunfall an der Einmündung K6528 in L151 bei Herrischried
  • 49-jährige Suzuki-Fahrerin missachtet Vorfahrt eines 75-jährigen VW-Fahrers
  • Beide Insassen schwer verletzt, Rettungshubschrauber im Einsatz

Warum ist das wichtig?

  • Verkehrsunfälle verursachen schwere Verletzungen und können lebensbedrohlich sein.
  • Notfallmaßnahmen wie Rettungshubschrauber sind entscheidend für die medizinische Versorgung der Betroffenen.
  • Die Missachtung von Verkehrsregeln hat direkte Folgen und bedeutet potenzielle Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer.

Wer ist betroffen?

  • 49-jährige Suzuki-Fahrerin
  • 75-jähriger VW-Fahrer

Zahlen/Fakten?

  • 2 Personen schwer verletzt
  • Unfall am Montag gegen 17:15 Uhr
  • Sachschaden von etwa 5.000 Euro

Wie geht’s weiter?

  • Verletzte Personen werden in Kliniken geflogen
  • Untersuchung des Unfallhergangs durch die Polizei
  • Sachschaden von etwa 5.000 Euro
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