Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Fehlalarm im Alb-Donau-Kreis
Ulm () – Ein 27 Jahre alter Mann hat am Freitag im Landratsamt des Alb-Donau-Kreises einen Feuermelder eingeschlagen und damit einen Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei ausgelöst. Wie die Polizei Ulm mitteilte, war gegen 13:40 Uhr ein automatisierter Brandalarm in der Schillerstraße eingegangen.
Daraufhin rückten ein Löschzug der Feuerwehr Ulm sowie mehrere Streifen der Polizei an.
Die Mitarbeiter des Landratsamtes hatten das Gebäude bereits vorbildlich evakuiert. Bei der Überprüfung stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Alarm nicht durch einen Brand, sondern durch die unberechtigte Betätigung eines Feuermelders ausgelöst worden war.
Als Tatverdächtiger konnte ein 27-Jähriger ermittelt werden.
Auf seine Beweggründe angesprochen, gab der Mann an, er habe aus hier nicht bekannten Gründen kein Warteticket am Schalter ziehen können und sich nicht anders zu helfen gewusst. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Ob er die Kosten des Einsatzes tragen muss, wird derzeit geprüft.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 27-jähriger Mann schlägt Feuermelder im Landratsamt des Alb-Donau-Kreises ein.
- Großalarm bei Feuerwehr und Polizei, Gebäude wird evakuiert.
- Mann gibt an, aus Frustration über Warteticket-Probleme gehandelt zu haben.
Warum ist das wichtig?
- Auslösung eines Großeinsatzes von Feuerwehr und Polizei
- Vorbildliche Evakuierung des Landratsamtes durch Mitarbeiter
- Strafverfahren gegen den Tatverdächtigen
Wer ist betroffen?
- 27 Jahre alter Mann
- Mitarbeiter des Landratsamtes
- Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei
Zahlen/Fakten?
- 27 Jahre alter Mann löst einen Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei aus
- Automatisierter Brandalarm gegen 13:40 Uhr
- Einsatzkräfte stellen fest, dass Alarm unberechtigt war
Wie geht’s weiter?
- Prüfung, ob der Mann die Kosten des Einsatzes tragen muss
- Weiterführende Ermittlungen im Strafverfahren
- Klärung der Beweggründe des Täters
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