Baden-Württemberg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang in Pfullingen
Pfullingen () – Ein 80-jähriger Traktorfahrer hat am Samstagvormittag bei einem Verkehrsunfall in Pfullingen tödliche Verletzungen erlitten. Das teilte das Polizeipräsidium Reutlingen mit.
Der Mann war gegen 11 Uhr mit seinem Traktor auf einem forstwirtschaftlichen Weg oberhalb der Skisprungschanze unterwegs.
Auf Höhe einer Skihütte bog er in Gefällerichtung auf eine abschüssige Wiese ab. Als er auf halber Höhe nach links lenkte, überschlug sich das Fahrzeug.
Der 80-Jährige wurde aus dem Traktor geschleudert und unter dem Fahrzeug eingeklemmt.
Die Verkehrspolizeiinspektion Tübingen übernahm die Unfallaufnahme vor Ort. Der Traktor älteren Baujahrs hatte keinen Überrollbügel.
Die Feuerwehren Pfullingen und Reutlingen sowie die Bergwacht bargen das Fahrzeug. Der Sachschaden beträgt rund 500 Euro.
Wegen ausgelaufener Betriebsstoffe wurde das Umweltamt verständigt. Hinweise auf Fremdverschulden oder technische Mängel ergaben sich bislang nicht.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- 80-jähriger Traktorfahrer erlitt tödliche Verletzungen bei Unfall in Pfullingen.
- Traktor überschlug sich auf abschüssiger Wiese, Fahrer wurde aus dem Fahrzeug geschleudert und eingeklemmt.
- Verkehrspolizei übernahm Unfallaufnahme, Traktor hatte keinen Überrollbügel.
Warum ist das wichtig?
- Altersgruppe der Beteiligten zeigt erhöhtes Risiko im Straßenverkehr
- Mangelnde Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (fehlender Überrollbügel)
- Notwendigkeit von Umweltschutzmaßnahmen bei Unfällen (auslaufende Betriebsstoffe)
Wer ist betroffen?
- 80-jähriger Traktorfahrer
- Verkehrspolizeiinspektion Tübingen
- Feuerwehren Pfullingen und Reutlingen
Zahlen/Fakten?
- 80-jähriger Traktorfahrer
- tödliche Verletzungen bei Unfall
- Sachschaden rund 500 Euro
Wie geht’s weiter?
- Unfallermittlungen der Verkehrspolizei Tübingen fortsetzen
- Hinweise auf Fremdverschulden oder technische Mängel überprüfen
- Umweltamt weiter informieren

