Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesundheitspolitik in Deutschland: Reformbedarf erkannt
Berlin () – Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert ein zentrales Register, in dem alle berufsrechtlichen Maßnahmen gegen Ärzte zentral erfasst werden.
„Die Zusammenarbeit zwischen den Ärztekammern und den Approbationsbehörden funktioniert nicht“, sagte Stefan Schwartze dem „Spiegel“. Es brauche deshalb ein zentrales Register, das zeige, „ob da Fälle sind oder ob da keine Fälle sind“. Verstöße könnten so schneller erkannt und Patienten besser geschützt werden.
Hintergrund sind Recherchen des „Spiegel“ und des ZDF, wonach weder Ärztekammern noch Approbationsbehörden angemessen auf Fehlverhalten von Ärzten reagiert und Meldungen über auffällig gewordene Mediziner ignoriert haben sollen.
Schwartze nimmt dabei auch Bezug auf einen Fall aus Baden-Württemberg, über den der „Spiegel“ und das ZDF berichten: Dort hatte ein Arzt einen gravierenden Behandlungsfehler gemacht, der bereits 2021 wegen schwerer fachlicher Mängel seine Approbation in Norwegen verloren hatte.
Die zuständige Approbationsbehörde in Stuttgart wusste von dem Entzug der Zulassung, die norwegischen Behörden hatten vor dem Arzt gewarnt. Weil neben der Sicherheit der Patienten aber auch das Grundrecht der Berufsfreiheit gelte, habe eine Abwägung dazu geführt, dass die deutsche Approbation bestehen geblieben sei, teilte das Regierungspräsidium in Stuttgart mit.
Die Recherchen zeigen grundlegende Defizite im deutschen Kontrollsystem. Ärztekammern und Approbationsbehörden reagierten demnach häufig spät oder gar nicht auf Hinweise. „Ärztekammern tragen eine zentrale Verantwortung für Aufklärung, Schlichtung und Transparenz“, sagte der grüne Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen dem „Spiegel“. Auch wenn die Kammern „keine Approbationen entziehen können, müssen sie Hinweise ernst nehmen. Ärztliche Heilkunst beruht auf Vertrauen – und dieses Vertrauen verpflichtet zu entschlossenem Handeln, bevor weiterer Schaden entsteht“.
Approbationsbehörden aus mehreren Bundesländern haben sich der Forderung von Schwartze angeschlossen. Bei einem Treffen der Gesundheitsministerien Ende Januar soll der Vorschlag diskutiert werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Patientenbeauftragter fordert zentrales Register für berufsrechtliche Maßnahmen gegen Ärzte.
- Recherchen zeigen unzureichende Reaktionen von Ärztekammern und Approbationsbehörden auf Fehlverhalten.
- Fall in Baden-Württemberg zeigt Defizite im deutschen Kontrollsystem und mangelhafte Informationsweitergabe.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserte Patientensicherheit durch zentrale Erfassung von Verstößen
- Schnellere Erkennung von Fehlverhalten bei Ärzten
- Erhöhung des Vertrauens in die ärztliche Heilkunst und deren Kontrolle
Wer ist betroffen?
- Patienten
- Ärzte
- Approbationsbehörden
Zahlen/Fakten?
- Einführung eines zentralen Registers für berufsrechtliche Maßnahmen gegen Ärzte gefordert
- Beispiel eines Arztes aus Baden-Württemberg, der 2021 seine Approbation in Norwegen verlor
- Approbationsbehörden reagieren häufig spät oder gar nicht auf Hinweise zu Fehlverhalten
Wie geht’s weiter?
- Zentrales Register für berufsrechtliche Maßnahmen gegen Ärzte einführen
- Diskussion über Vorschlag bei Gesundheitsministerien Ende Januar
- Notwendigkeit schnellerer Reaktionen auf Fehlverhalten von Ärzten feststellen
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