Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik: Auslieferung in Nord-Stream-Fall entschieden
Rom () – Der mutmaßliche Drahtzieher der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines darf von Italien an Deutschland ausgeliefert werden. Das entschied am Mittwoch Italiens oberstes Gericht.
Der Tatverdächtige war am 21. August in Rimini aufgrund eines europäischen Haftbefehls verhaftet worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er soll den Ermittlern zufolge des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken dringend verdächtig sein. Verfahrensfehler hatten zunächst dazu geführt, dass die Auslieferung gestoppt und erneut geprüft wurde.
Die Bundesanwaltschaft wirf ihm vor, zu einer Gruppe von Personen gehört zu haben, die im September 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Gaspipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 platzierte. Für den Transport sollen er und seine Mittäter eine Segelyacht genutzt haben, die von Rostock aus gestartet sei, hieß es. Die Yacht sei zuvor mithilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden.
Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022. Durch die Explosionen wurden beide Pipelines schwer beschädigt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hinweisschild Nord Stream 2 (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Italiens oberstes Gericht erlaubt Auslieferung des mutmaßlichen Drahtziehers der Nord-Stream-Anschläge an Deutschland.
- Tatverdächtiger wurde am 21. August in Rimini aufgrund eines europäischen Haftbefehls verhaftet.
- Er wird verdächtigt, im September 2022 Sprengsätze an den Pipelines Nord Stream 1 und 2 platziert zu haben.
Warum ist das wichtig?
- Erleichtert die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung.
- Deutlicher Hinweis auf die Gefährdung kritischer Infrastruktur.
- Erhöht den Druck auf mögliche Täter und ihre Netzwerke.
Wer ist betroffen?
- Tatverdächtiger
- Bundesanwaltschaft
- Gruppe von Personen
Zahlen/Fakten?
- Verdächtiger seit 21. August in Haft
- Anschläge auf Nord Stream 1 und 2 am 26. September 2022
- Pipelines durch Explosionen schwer beschädigt
Wie geht’s weiter?
- Auslieferung des Tatverdächtigen an Deutschland erfolgt
- Fortsetzung der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft
- Mögliche Anklage und Gerichtsverfahren in Deutschland
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