Vermischtes - Was ist passiert – was dahinter steckt
Gesellschaft: Freispruch im Traunsteiner Verfahren
Traunstein () – In einem erneuten Prozess in Traunstein um den Tod einer Studentin aus Bayern ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Landgericht Traunstein ließ am Dienstag alle Vorwürfe gegen den heute 23-jährigen Mann fallen, der im ersten „Eiskeller“-Prozess zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden war.
In dem Prozess ging es um den Tod einer 23-Jährigen am 3. Oktober 2022 auf dem Heimweg von der Disco „Eiskeller“ im oberbayerischen Aschau. Sie war in einen Bach gefallen und ertrunken. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, sie aus sexuellen Motiven angegriffen zu haben, während die Verteidigung von einem Unfall ausging.
Im ersten Prozess war das Urteil vor allem nach einer belastenden Aussage eines Mithäftlings des Angeklagten gefallen, der jetzt aber von einem Experten als nicht glaubwürdig eingestuft wurde. Der Bundesgerichtshof hatte das damalige Mordurteil nach der Revision des Angeklagten aufgehoben.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Angeklagter im Prozess um Tod einer Studentin freigesprochen
- Studentin ertrank am 3. Oktober 2022 nach Disco-Besuch
- Vorwürfe gegen den Angeklagten aufgrund unglaubwürdiger Aussage fallengelassen
Warum ist das wichtig?
- Klärung von Justizfehlern und deren Folgen für die Angeklagten
- Bedeutung von Zeugen- und Expertenaussagen im Strafprozess
- Auswirkungen auf das Vertrauen in die Rechtsprechung
Wer ist betroffen?
- Angeklagter, 23 Jahre alt
- Verstorbenes Opfer, 23 Jahre alt
- Staatsanwaltschaft
Zahlen/Fakten?
- Angeklagter im Prozess um den Tod einer Studentin freigesprochen
- Ursprüngliches Urteil: 9 Jahre Jugendhaft
- Opfer: 23-jährige Studentin, ertrunken am 3. Oktober 2022
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