Politik: Streit um Methanverordnung in Berlin
Berlin () – Innerhalb der Bundesregierung spitzt sich der Streit über die Methanverordnung der Europäischen Union zu. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) kritisierte seine Kabinettskollegin Katherina Reiche (CDU) scharf.
„Die Methanverordnung ist geltendes EU-Recht, das von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist“, sagte Schneider dem „Spiegel“. Die Regierung habe die „klare Haltung dazu formuliert, dass Deutschland keine Änderung der Verordnung unterstützt“. Auch wenn Wirtschaftsministerin Reiche „für sich selbst eine davon abweichende Position entwickelt hat, ändert das an der Haltung Deutschlands als Mitgliedstaat nichts“, so Schneider.
Das Klimagas Methan wirkt in der Atmosphäre über einen Zeitraum von 100 Jahren rund 28-mal stärker als CO2. Die EU-Methanverordnung verpflichtet Importeure von Erdgas, Erdöl und Kohle, Informationen über Methanemissionen entlang internationaler Lieferketten, die zum Beispiel bei der Förderung und dem Transport von Gas entstehen, vorzulegen, Leckagen schnell zu beseitigen und das Ablassen und Abfackeln von Gasen zu verringern.
Große Energieexporteure wie die USA kritisieren die Regulierung und drohen mit einer Einstellung der Öl- und Gaslieferungen. Tschechien und andere EU-Mitgliedstaaten haben daher eine Verschiebung der Vorschriften für Importeure um drei Jahre gefordert. Reiche hatte bei einem Treffen der EU-Energieminister Ende Juni diese Initiative unterstützt und ihren Kabinettskollegen Schneider damit verärgert. Als Entgegenkommen empfahl die EU-Kommission den Mitgliedstaaten am Montag, im Fall von Verstößen gegen die Verordnung bis einschließlich 2029 keine Strafen zu verhängen.
Reiche kritisierte den Beschluss am Dienstag. „Die jetzt vorgeschlagene Lösung überzeugt nicht“, erklärte sie. „Die Kommission hält an den rechtlichen Verpflichtungen für die Unternehmen fest und empfiehlt den Mitgliedstaaten lediglich, Verstöße in den Jahren 2027 bis 2029 grundsätzlich nicht zu sanktionieren. Damit bleiben die Verpflichtungen bestehen – und mit ihnen das rechtliche Risiko für die Unternehmen. Das schafft keine Rechtssicherheit.“
Schneider kritisiert indirekt auch Kanzler Friedrich Merz (CDU), der sich bisher weitgehend aus dem Konflikt herausgehalten hat. Der zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium fertig abgestimmte Entwurf für die Umsetzung der Verordnung liege „seit Wochen“ im Kanzleramt, so Schneider. „Das ist es, was für die Wirtschaftsbeteiligten Rechtsunsicherheit schafft.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Katherina Reiche und Carsten Schneider (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Was ist passiert?
- Umweltminister Carsten Schneider kritisierte Katherina Reiche scharf wegen ihrer Unterstützung einer Verschiebung der EU-Vorschriften zur Methanverordnung
- Die EU-Kommission schlug vor, bei Verstößen gegen die Methanverordnung bis einschließlich 2029 keine Strafen zu verhängen, Reiche kritisierte das jedoch als keine Rechtssicherheit
- Schneider sagte, der abgestimmte Umsetzungsentwurf liege seit Wochen im Kanzleramt und schaffe damit Rechtsunsicherheit für Unternehmen
Warum ist das wichtig?
- Die Methanverordnung ist geltendes EU-Recht und muss von Deutschland umgesetzt werden, wodurch Konflikte innerhalb der Bundesregierung direkte Folgen für die Rechtssicherheit haben
- Sie verpflichtet Importeure, Methanemissionen entlang der Lieferketten offenzulegen, Leckagen schnell zu beheben und Ablassen/Abfackeln zu verringern, was den Klimaschutz betrifft
- Trotz der Empfehlung der EU-Kommission, bis 2029 keine Strafen zu verhängen, bleiben Verpflichtungen und damit das rechtliche Risiko für Unternehmen bestehen
Wer ist betroffen?
- Umweltminister Carsten Schneider (SPD)
- Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)
- Unternehmen/Importeure von Erdgas, Erdöl und Kohle entlang internationaler Lieferketten
Zahlen/Fakten?
- Methan wirkt in der Atmosphäre über 100 Jahre rund 28-mal stärker als CO2
- Importeure müssen Methanemissionen entlang internationaler Lieferketten bereitstellen, Leckagen schnell beseitigen und Ablassen und Abfackeln verringern
- Verschiebung der Vorschriften um drei Jahre gefordert; keine Strafen bei Verstößen bis einschließlich 2029, Verstöße 2027 bis 2029 grundsätzlich nicht sanktionieren
Wie geht’s weiter?
- Die EU-Kommission empfiehlt, im Fall von Verstößen gegen die Methanverordnung bis einschließlich 2029 keine Strafen zu verhängen
- Deutschland bleibt laut Schneider bei der Haltung, keine Änderung der Verordnung zu unterstützen, während Reiche den Vorschlag kritisiert
- Ein zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium abgestimmter Umsetzungsentwurf liegt seit Wochen im Kanzleramt und soll die Rechtsunsicherheit für Unternehmen weiter beeinflussen
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