Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaft: Verzögerung bei Tankstellenpreisregelung in Berlin
Berlin () – Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat dafür gesorgt, dass die neue Preisregel für Tankstellen erst drei Tage später in Kraft tritt.
„Die beteiligten Akteure haben uns gebeten, für eine reibungslose Umsetzung auf ein Inkrafttreten zum 1. April hinzuwirken“, sagte ein Sprecher der Ministerin der „Bild“. In Absprache mit dem Bundesamt für Justiz sei dementsprechend eine Veröffentlichung für den 31. März geplant. Das Gesetz erlaubt Tankstellen nur noch eine einmalige Preiserhöhung pro Tag um 12 Uhr.
Am Freitagnachmittag wurde das Gesetz nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschrieben. Das Bundespräsidialamt erteilte unmittelbar danach den Verkündungsauftrag im Bundesgesetzblatt an das Bundesamt für Justiz. Die Behörde verzögert die digitale Veröffentlichung allerdings auf Drängen des Wirtschaftsministeriums. Das Haus von Reiche hatte nach Informationen der „Bild“ regierungsintern darauf hingewiesen, dass Mineralölkonzerne und das Kartellamt, das mit dem Maßnahmenpaket stärkere Kontrollrechte erhält, mehr Zeit benötigten.
Hätte das Bundesamt für Justiz gleich am Freitag das Gesetz digital veröffentlicht, wäre es bereits am Samstag in Kraft getreten. Nun kommt es zu einer viertägigen Verzögerung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Tankstelle am 29.03.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat das Inkrafttreten einer neuen Preisregel für Tankstellen um drei Tage verschoben.
- Das Gesetz erlaubt nur noch eine einmalige Preiserhöhung pro Tag um 12 Uhr.
- Die digitale Veröffentlichung des Gesetzes wird aufgrund von Drängen des Wirtschaftsministeriums verzögert.
Warum ist das wichtig?
- Reibungslose Umsetzung der neuen Preisregel für Tankstellen
- Stärkere Kontrollrechte für das Kartellamt
- Berücksichtigung der Bedürfnisse von Mineralölkonzernen
Wer ist betroffen?
- Tankstellen
- Mineralölkonzerne
- Kartellamt
Zahlen/Fakten?
- Inkrafttreten der neuen Preisregel für Tankstellen am 31. März
- Eine einmalige Preiserhöhung pro Tag erlaubt, um 12 Uhr
- Verzögerung der digitalen Veröffentlichung um vier Tage
Wie geht’s weiter?
- Inkrafttreten der Preisregel für Tankstellen am 1. April
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31. März
- Mineralölkonzerne und Kartellamt benötigen mehr Zeit für Umsetzung
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