Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Politik Berlin: Pflegeversicherung und Beitragserhöhung
Berlin () – Gutverdienende Beschäftigte müssen sich im Zuge der geplanten Pflegereform auf deutlich höhere Beiträge zur Pflegeversicherung einstellen. Das berichtet das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) und Berechnungen des unabhängigen Beratungsinstituts IGES.
Der Entwurf sieht vor, dass die Beitragsbemessungsgrenze bereits zum 1. Januar 2027 angehoben werden soll. Die Pflegeversicherung könnte dadurch in den kommenden Jahren mehrere Milliarden Euro zusätzlich einnehmen. Geplant ist, die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung auf das Niveau der Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung anzuheben.
Laut IGES könnte die Grenze von 69.750 Euro im Jahr 2026 auf rund 75.815 Euro im Jahr 2027 steigen. Zusätzlich sieht der Gesetzentwurf vor, die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuheben. Dies entspräche einem Wert von knapp 84.000 Euro.
Nach Berechnungen von IGES würde dies für Beschäftigte mit einem Kind und Einkommen oberhalb der neuen Grenze eine maximale Mehrbelastung von rund 21 Euro monatlich bedeuten. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil ergäbe sich eine zusätzliche Belastung von etwa 42 Euro pro Monat beziehungsweise rund 500 Euro im Jahr. Rund sechs Millionen Beschäftigte könnten laut IGES betroffen sein.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Euroscheine (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Gutverdienende Beschäftigte müssen mit höheren Pflegeversicherungsbeiträgen rechnen.
- Beitragsbemessungsgrenze wird zum 1. Januar 2027 angehoben.
- Betroffene Arbeitnehmer könnten monatlich bis zu 42 Euro mehr zahlen.
Warum ist das wichtig?
- Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung für Gutverdienende
- Erhebliche Mehreinnahmen für die Pflegeversicherung
- Betroffene Beschäftigte könnten finanzielle Mehrbelastungen von bis zu 500 Euro pro Jahr erleben
Wer ist betroffen?
- gutverdienende Beschäftigte
- Beschäftigte mit einem Kind und Einkommen oberhalb der neuen Grenze
- rund sechs Millionen Beschäftigte
Zahlen/Fakten?
- Beitragsbemessungsgrenze wird zum 1. Januar 2027 angehoben.
- Grenze steigt von 69.750 Euro (2026) auf etwa 75.815 Euro (2027).
- Maximale Mehrbelastung für Betroffene: rund 21 Euro monatlich, insgesamt etwa 500 Euro jährlich.
Wie geht’s weiter?
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2027
- Zusätzliche Belastung für betroffene Beschäftigte von etwa 42 Euro pro Monat
- Rund sechs Millionen Beschäftigte könnten betroffen sein
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