Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Pflegepolitik in Berlin: Debatte über Reformen
Berlin () – Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), lehnt die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ab, die von der Ampel-Regierung eingeführte 100.000-Euro-Grenze beim Einkommen der Kinder von Pflegebedürftigen ersatzlos aufzuheben.
„Ich hielte es für falsch, die Grenze komplett wieder zu streichen“, sagte Staffler dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. „Wir müssen anerkennen, dass die Kinder durch die Hilfebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet werden“, argumentierte sie. Es gehe um eine faire Lastenverteilung, und in diesem Sinne solle man durchaus über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens sprechen, betonte sie. Auf eine konkrete Zahl wollte sie sich nicht festlegen. Sie wolle der Debatte in der Koalition nicht vorgreifen, sagte die CSU-Politikerin.
Durch das „Angehörigenentlastungsgesetzes“ von 2020 müssen Kinder, die weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, nicht für die Pflege ihrer Eltern zahlen, sollten diese auf Sozialhilfe angewiesen sein. Im Gesetzentwurf Warkens für eine Pflegereform wird ausdrücklich eine „Rücknahme“ der Regelung angekündigt. Dadurch sollen die Kommunen entlastet werden. Zuständig für entsprechende Änderungen ist allerdings Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).
Staffler forderte zudem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf, eine Reform für eine staatlich geförderte private Pflegevorsorge vorzulegen. „Der bisherige `Pflege-Bahr` ist ein Flop“, sagte sie dem RND mit Blick auf die aktuelle Förderung von maximal 5 Euro im Monat. Man brauche eine attraktive steuerliche Förderung der privaten Pflegevorsorge, mahnte sie. Zuständig sei das Finanzministerium. Von dort hoffe sie auf die nötige Unterstützung, sagte sie.
Staffler stellte den Sozialdemokraten zudem in Aussicht, deren Forderung nach einem Finanzausgleich zwischen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung zu prüfen. „Wir werden uns das noch einmal anschauen und weiter Gespräche mit den zuständigen Ministerien führen, da es verfassungsrechtliche Bedenken gibt“, kündigte sie an. Man hätte nichts gewonnen, wenn am Ende die Reform von Gerichten kassiert werde, so die CSU-Politikerin.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Katrin Staffler lehnt die Aufhebung der 100.000-Euro-Grenze beim Einkommen von Pflegebedürftigen ab.
- Sie fordert eine Reform für eine staatlich geförderte private Pflegevorsorge und kritisiert den bisherigen "Pflege-Bahr".
- Eine Prüfung des Finanzausgleichs zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung wird angekündigt.
Warum ist das wichtig?
- Wichtig für faire Lastenverteilung zwischen Pflegebedürftigen und ihren Kindern
- Notwendige Reformen in der privaten Pflegevorsorge zur Verbesserung der finanziellen Unterstützung
- Prüfung von Finanzausgleich zwischen privaten und gesetzlichen Pflegeversicherungen zur rechtlichen Absicherung
Wer ist betroffen?
- Kinder von Pflegebedürftigen
- Kommunen
- Bundesgesundheitsministerin
Zahlen/Fakten?
- 100.000 Euro grenze für Kinder von Pflegebedürftigen
- Pflege-Bahr Förderung von maximal 5 Euro im Monat
- Reform von Finanzminister Lars Klingbeil gefordert
Wie geht’s weiter?
- Diskussion über die angemessene Höhe des freigestellten Einkommens von Kindern pflegebedürftiger Eltern
- Prüfung eines Finanzausgleichs zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung
- Notwendigkeit einer Reform für staatlich geförderte private Pflegevorsorge
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