NRW hält bei Beamtenbesoldung an fiktivem Partnereinkommen fest

19. Februar 2026
1 min Lesezeit

NRW hält bei Beamtenbesoldung an fiktivem Partnereinkommen fest

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Besoldung der Beamten in NRW: Streitpunkt

() – Beim Streit um die Besoldung der Beamten will NRW am umstrittenen fiktiven Partnereinkommen festhalten, deutet aber mögliche Nachbesserungen an. „Ein Großteil der Länder rechnet auch ein fiktives Ehegatteneinkommen an“, sagte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) der „Neuen Westfälischen“. „Das ist im Kern auch nicht das Problem, sondern laut Gutachten die damit verbundene Antragstellung.“

NRW rechnet bei der Besoldung seit 2024 ein fiktives Partnereinkommen in Höhe von 538 Euro an, wodurch der Beamte auf dem Papier mehr Geld hat, tatsächlich aber nicht. „Wenn ein Beamter im Ausnahmefall nicht in einer Ehe oder Partnerschaft mit weiterem Einkommen lebt, muss er in den meisten Ländern Widerspruch einlegen. Bei uns in NRW hingegen kann er dann einen Antrag stellen. Das betrachten wir als soziale Komponente“, sagte Optendrenk.

„Für uns wird sich die Frage stellen, ob wir diese Beantragung in einer Novelle behalten oder nicht. Die Lebenswirklichkeit der Menschen hat sich aber nicht verändert. In der Regel ist es so: Wenn Menschen nicht allein wohnen, dann wohnen sie mit Menschen zusammen, die auch ein Einkommen haben.“ Experten hatten das Gesetz in seiner aktuellen Form während einer Anhörung im NRW-Landtag als verfassungswidrig eingestuft.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: NRW-Landesschild (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • NRW hält am fiktiven Partnereinkommen von 538 Euro bei der Beamtenbesoldung fest.
  • Mögliche Nachbesserungen werden angedeutet, besonders in Bezug auf die Antragstellung.
  • Experten betrachten das Gesetz in seiner aktuellen Form als verfassungswidrig.

Warum ist das wichtig?

  • Beibehaltung des fiktiven Partnereinkommens beeinflusst die Besoldung der Beamten in NRW.
  • Diskussion über mögliche Änderungen zur Anpassung an die Lebensrealität der Beamten.
  • Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegenüber der aktuellen Gesetzesform.

Wer ist betroffen?

  • Beamte in NRW
  • Ehepartner oder Lebenspartner der Beamten
  • Keine Angabe

Zahlen/Fakten?

  • Fiktives Partnereinkommen von 538 Euro seit 2024
  • Notwendigkeit, Widerspruch einzulegen oder Antrag zu stellen, je nach Lebenssituation
  • Experten halten aktuelle Gesetzesform für verfassungswidrig

Wie geht’s weiter?

  • Mögliche Nachbesserungen beim fiktiven Partnereinkommen
  • Entscheidung über Beibehaltung der Beantragung in einer Novelle
  • Prüfung der verfassungsrechtlichen Bedenken durch Experten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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